Was als umweltbewusstes Projekt begann, endete für Elisabeth P. aus dem Waldviertel mit einem Rechtsstreit. Die 47-Jährige hatte sich 2017 einen Nissan Leaf angeschafft, den sie mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage laden wollte – Listenpreis rund 32.000 Euro.
Mit der Förderung, erzählt die Niederösterreicherin, habe sie 28.000 Euro bezahlt, für ein Fahrzeug, das laut Anbieter 250 Kilometer Reichweite schaffen soll – tatsächlich, so P., habe es diese nie erreicht.
Jahr für Jahr sank die Reichweite, bis sie schließlich 2024 unter 100 Kilometer fiel. In einer langen Auseinandersetzung mit dem Händler und auch mit dem Kundenservice von Nissan, wies P. immer wieder auf die Probleme hin.
"Die 30 kW Batterie hat zuletzt nur noch 13 bis 15 kW geladen", erzählt P. Eine Reparatur auf Garantie wurde jedoch abgelehnt, da die digitale Anzeige am Armaturenbrett eine Akkukapazität von mehr als 75 Prozent angezeigt habe – ein Wert, bei dem laut Garantiebedingungen kein Anspruch auf Austausch besteht. "Es waren aber nur 100 von 250km Reichweite oder 15 von 30kW - nach meiner Rechnung ist das weniger als 75 Prozent."
Dann ergänzt sie: "Vor drei Jahren bekam ich dann eine neue Bremsanlage, da die Fachwerkstätte die Bremsen als Ursache der Reichweitenverluste identifiziert hat – geändert hat das überhaupt nichts", sagt P.
Im Gegenteil: Mehrfach blieb ihr Elektrowagen während der Fahrt plötzlich stehen – so auch im August 2024 auf der stark befahrenen B37 am Gföhler Berg: "Ich hatte wahnsinniges Glück, dass nichts passiert ist." Ein Polizeiwagen, der zufällig vorbeigefahren ist, hat gehalten und die Stelle sofort abgesichert. Obendrein ist durch Zufall auch noch eine Freundin mit ihrem Wagen vorbeigekommen, die mich dann schnellstmöglich aus der Gefahrensituation bringen konnte."
Die 47-Jährige beschließt das Fahrzeug abzustellen – "lebensgefährlich, zu unsicher um damit noch zu fahren". Einige Wochen später klagte P. das Autohaus im Umland von Krems auf Rückabwicklung ihres Kaufvertrages.
Sie wähnte sich im Recht, da ihr beim Kauf eine Acht-Jahres-Batterie-Garantie angepriesen wurde. Vor Gericht argumentierte sie, dass die tatsächliche Leistung weit unter der beworbenen Reichweite liege. Das Landesgericht Krems wies die Klage jedoch ab.
"Die Gegenseite hat drei Anwälte geschickt", sagt P. Dann hebt sich ihre Stimme: "Nach nur 96.000 Kilometern habe ich jetzt ein unbrauchbares Wrack zuhause stehen." Eine eigenständige Entsorgung der Lithium-Ionen-Batterie sei laut Betriebsanleitung verboten. Gegen das Urteil hat sie bereits Berufung eingelegt.
Dann lacht sie: "Meine 13-jährige Tochter hat schon gesagt, dass wir das Auto in einem Stausee versenken sollen. Das werde ich natürlich nicht tun." Elisabeth P. will weiter dafür kämpfen, dass sie das Problemfahrzeug rückabwickeln kann, denn: "So etwas kann man nicht einmal mehr verschenken."