Abschiebung von Straftätern

FPÖ-Antrag unter Beschuss: "Rechtlich ein Topfen"

Am 7. Juli wurde im Nationalrat die erleichterte Abschiebung von Straftätern diskutiert. ÖVP und SPÖ orten einen Angriff auf die Menschenrechte.
Newsdesk Heute
08.07.2026, 19:48
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In der 87. Sitzung des Nationalrats wurde am 7. Juli unter anderem das brisante Thema der erleichterten Abschiebung von Straftätern diskutiert. Dabei wurden gegen die FPÖ schwere Vorwürfe erhoben.

Abschiebung ausländischer Straftäter

Ausgangspunkt der Debatte ist ein Antrag vonseiten der FPÖ, der die leichtere Abschiebung straffällig gewordener Personen zum Ziel hat. Nationalratsabgeordneter Michael Schilchegger (FPÖ) beklagt die "besorgniserregende" Kriminalitätsentwicklung in Österreich und macht auf jüngste Haftzahlen aufmerksam: Mehr als die Hälfte der Häftlinge in Österreich sind Ausländer.

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"Wir wollen jene, die in Österreich ein Verbrechen begangen haben, auch wieder abschieben können in das Herkunftsland", meint Schilchegger. Und weiter: "Österreich ist kein Resozialisierungsprojekt für ausländische Schwerverbrecher." Durch die Rechtslage in Österreich lassen sich straffällig gewordene Ausländer in Österreich oftmals nicht abschieben. Das will Schilchegger ändern.

Antrag "rechtlich gesehen ein Topfen"

Die Kritik der Regierungsparteien folgt auf dem Fuß. Nationalratsabgeordneter Wolfgang Gerstl (ÖVP) bezeichnete den Antrag der FPÖ "rechtlich gesehen" als "Topfen". Er betont, dass Österreich als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an deren Verpflichtungen gebunden ist. Die Konvention steht in Österreich auch im Verfassungsrang.

Im Antrag der FPÖ sieht Gerstl die Bemühung, Angst zu schüren und die Gesellschaft zu spalten. Weiters wirft er der FPÖ vor, einen Austritt aus der EMRK zu befürworten und somit grundlegende Menschenrechte kippen zu wollen.

"Völkerrechts- und verfassungswidrig"

Auch die SPÖ verurteilt den Antrag scharf. Nationalratsabgeordnete Muna Duzdar betont: Das EMRK ist weit mehr als eine Abschieberegelung. Die Konvention sorge für die Wahrung der Grundrechte in 47 europäischen Staaten, auch in Österreich. "Bei der EMRK geht es um die Menschenrechte der in Österreich lebenden Menschen. Bei der EMRK geht es um die Grundrechte. Das ist das Fundament unseres Rechtsstaates", hebt Duzdar hervor.

Der Fokus auf die Abschiebung krimineller Straftäter ist laut Duzdar ein Vorwand. In Wirklichkeit gehe es der FPÖ um den Abbau der Menschenrechte der heimischen Bevölkerung.

Der FPÖ-Antrag zur leichteren Abschiebung von Straftätern blieb gegen die Stimmen der anderen Parteien im Nationalrat in der Minderheit und wurde abgelehnt.

{title && {title} } red, {title && {title} } 08.07.2026, 19:48
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