Mit steigenden Temperaturen wird aus harmlos wirkendem Dachschnee schnell eine tickende Zeitbombe. Sobald Schnee durch Sonne, Regen oder Plusgrade durchnässt wird, verliert er seinen Halt.
Wie bei einer Lawine im Hochgebirge kann sich die Schneedecke plötzlich lösen – besonders häufig am Nachmittag, wenn die Sonneneinstrahlung am stärksten ist.
Klar ist: Die Verantwortung liegt in vielen Fällen beim Hauseigentümer oder bei der Hausverwaltung. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet dazu, Dächer entlang von Straßen und Gehwegen rechtzeitig von Schneewechten und Eis zu befreien. Und zwar aktiv.
"Bloß Warnstangen aufzustellen oder auf Schneerechen am Dach zu vertrauen, reicht jedenfalls nicht aus, um sich von der Haftung zu befreien", sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner unmissverständlich.
Auch Schilder oder Absperrbänder sind kein Freibrief. Wer sein Dach nicht sichert oder räumt, haftet grundsätzlich für Schäden an Fahrzeugen oder Verletzungen von Passanten. In der Praxis übernimmt oft die Hausverwaltung die Organisation – und leitet Schadenersatzforderungen an die Haftpflichtversicherung oder an das beauftragte Räumunternehmen weiter.
Doch nicht immer bleibt der Hausbesitzer allein auf den Kosten sitzen. Auch Autofahrer haben Sorgfaltspflichten. Sind Warnstangen aufgestellt oder hängt sichtbar Schnee über dem Dach, kann ein Mitverschulden vorliegen.
"Parkt der Fahrer sein Auto trotzdem an einer gefährlichen Stelle, muss er damit rechnen, dass ihm ein Mitverschulden angelastet wird und er zumindest Teile des Schadens selbst tragen muss", warnt Pronebner. In solchen Fällen springt oft nur eine Kasko-Versicherung ein – wer keine hat, bleibt womöglich auf einem Teil der Kosten sitzen.
Anders sieht es bei Passanten aus. Zwar sollten auch sie auf Warnsignale wie Tropfen oder Schneerieseln achten, rechtlich wird ihnen aber kaum ein Fehlverhalten angelastet. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn ist nicht zumutbar – entsprechend selten wird ein Mitverschulden angenommen.
Kommt es zu einem Schaden, zählt schnelles Handeln. Betroffene sollten sofort Fotos machen, Zeugen notieren und Kontakt mit dem Hauseigentümer oder der Hausverwaltung aufnehmen. Auch die eigene Versicherung sollte rasch informiert werden.
Droht durch große Schneemengen sogar ein Dacheinsturz, besteht Handlungsbedarf – auch aus Sicht der Versicherung. Rechtsanwalt Alexander Jelly erklärt der "Kleinen Zeitung": "Wenn so viel Schnee liegt, dass die Belastungsgrenze des Daches schon fast erreicht ist und es ist weiter Schneefall angesagt, muss man den Schnee abschaufeln lassen, um eine Beschädigung des Daches zu verhindern. Denn Hausbesitzer haben eine Rettungspflicht."
Wichtig: Vorab die Versicherung informieren und deren Anweisungen befolgen. In der Regel werden die Kosten für die notwendige Schneeräumung dann übernommen.