Monate nach dem gewaltsamen Tod von Stefanie P. sind die Ermittlungen noch immer nicht abgeschlossen. Die junge Frau wurde im November in Graz getötet, der Fall wirft weiterhin viele Fragen auf.
Als Hauptverdächtiger gilt ihr Ex-Freund, mit dem sie zuletzt eine On-off-Beziehung geführt haben soll. Der 31-Jährige hat die Tat gestanden und angegeben, im Affekt gehandelt zu haben. Laut toxikologischem Gutachten stand er dabei unter Drogeneinfluss. Strafmildernd wirkt das allerdings nicht.
Doch damit ist die Causa offenbar nicht beendet: Auch der Bruder und der Stiefvater des Verdächtigen stehen laut "Kleine Zeitung" weiter im Fokus der Ermittler. Gegen beide wird nach wie vor wegen Störung der Totenruhe und Unterdrückung eines Beweismittels ermittelt.
Die beiden Männer waren kurz nach der Tat festgenommen worden, kamen jedoch wieder aus der Untersuchungshaft frei. Welche Rolle sie tatsächlich gespielt haben könnten, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen. Die Behörden gehen allerdings davon aus, dass sie in den Fall involviert waren - wie genau, ist unklar.
Neue Details liefert auch ein Gutachten zur Todesursache: Stefanie P. soll demnach erstickt sein. Der genaue Zeitpunkt ihres Todes kann jedoch nicht mehr festgestellt werden. Damit bleibt offen, was sich in den entscheidenden Stunden genau abgespielt hat.
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Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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Besonders brisant: Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Frau noch am Leben war, als sie in einen Reisetrolley gelegt wurde. Der Verdächtige soll den Koffer später mit seinem Auto vom Tatort weggebracht haben.
Die Ermittler haben bereits zahlreiche Daten ausgewertet, darunter auch Handyinhalte. Dennoch ist das Gesamtbild noch nicht vollständig geklärt. Die Staatsanwaltschaft Graz arbeitet weiterhin daran, die Abläufe lückenlos zu rekonstruieren.
Je tiefer die Ermittler graben, desto mehr Fragen tauchen auf - eine endgültige Aufklärung steht noch aus. Dem 31-Jährigen droht im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren oder sogar lebenslang.
Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.