"Unsere Gesetze stehen klar über religiösen Vorschriften – das ist nicht verhandelbar. Jeder Verstoß gegen das Kopftuchverbot ist eine bewusste Missachtung unserer Regeln, unserer Kultur, unserer Identität und unserer Heimat", findet FPÖ Niederösterreich-Landesparteiobmann und LH-Stellvertreter Udo Landbauer nach Bekanntwerden der ersten Anzeige gegen eine nö. Schülerin (13), die gegen das Kopftuchverbot verstoßen hat, scharfe Worte.
"Es ist nicht akzeptabel, dass hier einfachste Regeln gebrochen und unsere Werte demonstrativ ignoriert werden. Die Integrationspolitik der letzten Jahre ist klar gescheitert."
Und weiter: "Wer unsere christlich-abendländische Kultur als untragbar empfindet und unbedingt ein Kopftuch tragen will, dem steht es jederzeit frei, unser Land zu verlassen. Niederösterreich ist kein Kalifat! Bei uns gelten unsere Regeln und keine islamischen Vorschriften. Wer das nicht versteht, ist hier in NÖ falsch."
In Niederösterreich wurde, wie berichtet, erstmals ein Verstoß gegen das seit Beginn des Schuljahres geltende Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag zur Anzeige gebracht. Nach Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Gespräche und einem neuerlichen Verstoß wird der Fall von der zuständigen Schulbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen angezeigt.
Zur Erinnerung: Das Gesetz sieht bei Verstößen ein abgestuftes Verfahren vor. Nach einem erstmaligen Verstoß werden Gespräche mit der betroffenen Schülerin und ihren Erziehungsberechtigten geführt. Bei weiteren Verstößen wird die Bildungsdirektion eingebunden und ein Gespräch mit der Schulbehörde durchgeführt.
Aber: Wird das Verbot danach erneut missachtet, ist der Fall bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Bei fortgesetzten Verstößen sind weitere Anzeigen möglich. Das Gesetz sieht Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro vor.
Weitere Fälle – laut "Heute"-Infos drei weitere in NÖ – befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stufen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens. In den nächsten Tagen stehen dazu weitere Gespräche bei der Bildungsdirektion an. Sollte das Kopftuchverbot auch nach diesen Gesprächen weiterhin nicht eingehalten werden, werden auch diese Fälle entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Anzeige gebracht.