Jetzt droht Strafe

55 Fälle in Wien! Mädchen wollen Kopftuch nicht ablegen

An Wiener Schulen wurden bereits 55 Kopftuch-Fälle an die Bildungsdirektion weitergegeben. Nun werden die Eltern zu Gesprächen geladen.
André Wilding
17.09.2026, 06:30
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Nach Gesprächen an den Schulen folgt für 55 Fälle in Wien nun der nächste Schritt. Sie wurden an die Bildungsdirektion weitergeleitet. Dort sollen sich nun ein eigenes Team des pädagogischen Dienstes und die Eltern mit den Fällen befassen.

Betroffen sind jene Fälle, in denen Gespräche mit Lehrern und Schulleitung nicht dazu geführt haben, dass das Kopftuch abgelegt wurde. Die ersten Termine bei der Bildungsdirektion sollen Ende dieser Woche stattfinden.

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Keine Grundsatzdebatten geplant

Bei den Gesprächen soll nicht über das Kopftuchverbot an sich verhandelt werden. Es handle sich um "explizit keine inhaltlichen Grundsatzdiskussionen", stellt die Bildungsdirektion gegenüber der "Kronen Zeitung" klar.

Stattdessen soll den Eltern "ganz nüchtern" noch einmal erklärt werden, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche Konsequenzen bei weiteren Verstößen folgen können.

Mit einem explosionsartigen weiteren Anstieg der Fälle rechnet die Behörde derzeit nicht. Vielmehr wird vorerst von einem Plateau ausgegangen.

Danach ist das Bezirksamt am Zug

Bleibt es auch nach dem Termin bei der Bildungsdirektion beim Verstoß gegen das Verbot, folgt die nächste Stufe. "Dann ist das Bezirksamt am Zug", heißt es aus der Bildungsdirektion zur "Krone".

Damit geht es nicht mehr um ein pädagogisches Gespräch. Beim Bezirksamt kann ein Verwaltungsstrafverfahren folgen.

Unterschiedliche Motive

Warum das Kopftuch trotz des Verbots weiter getragen wird, lässt sich laut Bildungsdirektion nicht auf einen einzigen Grund reduzieren. Die Motive seien jedenfalls "sehr vielschichtig".

Laut Bericht gibt es auch ältere Mädchen, die selbst nicht auf das Kopftuch verzichten wollen, obwohl ihre Eltern sie dazu bewegen möchten. Die Behörde warnt daher davor, bei allen Fällen automatisch von radikalen Elternhäusern auszugehen, heißt es.

Welche Beweggründe hinter den einzelnen Fällen stehen, sollen nun die anstehenden Gespräche zeigen. Bleibt es danach beim Verstoß gegen das Kopftuchverbot, droht ein Verwaltungsstrafverfahren.

wil,17.09.2026, 06:30