Der Herbst verwandelt Gärten in ein buntes Blättermeer. Doch wenn das Laub von den Bäumen fällt, stellt sich für viele die Frage: Wohin damit? Einfach anzünden oder im Wald abladen ist jedenfalls keine gute Idee. In Österreich gibt es klare Regeln für die Entsorgung – und Verstöße können empfindlich teuer werden.
Das Forstgesetz verbietet unter anderem, im Wald Abfall wegzuwerfen. Für diesen Verstoß sieht § 174 des Forstgesetzes eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro vor. Das gilt auch für Gartenlaub: Was im eigenen Garten anfällt, wird durch das Abladen im Wald nicht plötzlich zu natürlichem Waldboden. Wer größere Mengen loswerden will, sollte deshalb die vorgesehenen kommunalen Sammelstellen nutzen.
Noch teurer kann es werden, wenn der Laubhaufen angezündet wird. Laub zählt nach dem Bundesluftreinhaltegesetz ausdrücklich zu den biogenen Materialien. Das Verbrennen solcher Materialien im Freien ist grundsätzlich verboten.
Wer dagegen verstößt, riskiert nach § 8 des Bundesluftreinhaltegesetzes eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.630 Euro.
Es gibt gesetzliche Ausnahmen, etwa für bestimmte Lager- und Grillfeuer oder spezielle, behördlich geregelte Fälle. Ein gewöhnlicher Haufen Herbstlaub im Garten gehört aber nicht zu den erlaubten Brennstoffen eines Lagerfeuers.
Die gute Nachricht: Für Laub gibt es mehrere legale und sinnvolle Möglichkeiten. Gartenabfälle gehören grundsätzlich zum Bereich der biogenen Abfälle. Ob und in welcher Form Laub über die Biotonne gesammelt wird, richtet sich nach den örtlichen Vorgaben. Zuständig sind Gemeinde beziehungsweise Magistrat. In Wien etwa werden Gartenabfälle über die Biotonne gesammelt. Bei größeren Mengen gibt es außerdem entsprechende Sammelmöglichkeiten auf den Wiener Mistplätzen.
Wer einen eigenen Komposthaufen hat, kann einen Teil des Laubes direkt im Garten verwerten. So entsteht mit der Zeit wertvoller Humus.
Wer große Mengen Laub hat und keine ausreichende Biotonne oder keinen eigenen Kompost besitzt, kann das Laub – je nach Gemeinde – bei einer Grünschnitt-Sammelstelle, einem Altstoffsammelzentrum, Recyclinghof, Mistplatz oder einer Kompostieranlage abgeben. Welche Stelle zuständig ist und ob Gebühren anfallen, legt die jeweilige Gemeinde beziehungsweise der Abfallverband fest.
Nicht jedes Blatt muss überhaupt weg. Eine dünne Laubschicht auf Beeten kann als natürlicher Schutz für den Boden dienen und später zu Humus werden.
Auch ein Laubhaufen in einer ruhigen Ecke des Gartens kann sinnvoll sein: Er bietet Kleintieren Schutz über den Winter. Wer einen solchen Rückzugsort anlegt, sollte ihn bis zum Frühjahr möglichst in Ruhe lassen.