FPÖ-Chef Herbert Kickl wird am Donnerstag nicht vom Nationalrat ausgeliefert. Laut "Heute"-Informationen hat sich der Immunitätsausschuss am Mittwoch dagegen entschieden. Das Begehren der Staatsanwaltschaft, den freiheitlichen Frontman zu verfolgen, wurde damit nicht stattgegeben. Brisant: Obwohl SPÖ-Chef Andreas Babler selbst bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet hatte, stimmt die SPÖ im Immunitätsausschuss nicht zu.
Grund für das Begehren der Staatsanwaltschaft war eine Sachverhaltsdarstellung von Vizekanzler Babler. Diese erfolgte nach einer Rede Kickls bei einer FPÖ-Veranstaltung am Urfahranermarkt am 1. Mai 2025. Dort hatte der Freiheitliche gegen die Regierung Stimmung gemacht und Babler als "Linke Zecke" verunglimpft.
Ebenfalls abgelehnt wurde die Auslieferung des freiheitlichen Abgeordneten Christofer Ranzmaier. Bei ihm ging es um den Verdacht der Verhetzung, bzw. der Gutheißung von Verhetzung.
Anders als bei Kickl und Ranzmaier sieht es hingegen für FPÖ-Mandatar Gerhard Deimek aus. Der Immunitätsausschuss hat die Verfolgung des Freiheitlichen genehmigt. Hier steht konkret der Verdacht im Raum, dass Deimek gegen das Verbotsgesetz verstoßen habe – ein Rechtshilfeansuchen aus Deutschland liegt zudem vor.
Deimek soll im März 2022 ein Bild veröffentlicht haben, auf dem unter anderem auch Männer mit Hitlergruß bzw. tätowiertem Hakenkreuz zu sehen sind. Laut Deimek soll es sich um ein kritisches Posting handeln.
Laut SPÖ-Sprecher habe die SPÖ Kickls Auslieferung nicht stattgegeben, da die Äußerung im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit gefallen sei. Es sei gängige Praxis in solchen Fällen die Immunität nicht aufzuheben. Sobald Kickl sein Mandat verliere, werde Anklage erhoben. Es gebe keine Verjährung.