Coronavirus

Lockdown endet – das sind die neuen Corona-Regeln

Am Sonntag endet der harte Lockdown - doch nicht für alle. Wer am Montag öffnen darf und was alles erlaubt ist - "Heute" liefert einen Überblick.

Jochen Dobnik
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Endlich! Friseure dürfen wieder öffnen
Endlich! Friseure dürfen wieder öffnen
Getty Images/iStockphoto

Ab dem 7. Dezember wechselt Österreich vom "harten" in den "soften" Lockdown. Mit "behutsamen" Öffnungsschritten will die Regierung die Corona-Infektionen und -Todeszahlen im Land weiter senken, aber auch weitgehend normale Weihnachtsfeiertage ermöglichen. Das sind die neuen Corona-Regeln:

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bleiben

Bisher galten die Ausgangsbeschränkungen den ganzen Tag über, ab 7. Dezember nur noch zwischen 20 Uhr und 6 Uhr früh. Die Ausnahmen bleiben weitgehend gleich. Gründe, die Wohnung zu verlassen, sind neben der Abwendung einer Gefahr, die Erledigung notwendiger Einkäufe, Hilfeleistung und der Ausübung familiärer Rechte und Pflichten auch weiterhin Arbeit und Ausbildung sowie körperliche und psychische Erholung.

Im Supermarkt ist das Tragen eines Mund- Nasenschutzes weiterhin verpflichtend, um die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen
Im Supermarkt ist das Tragen eines Mund- Nasenschutzes weiterhin verpflichtend, um die Ausbreitung des Corona Virus einzudämmen
picturedesk.com/Tobias Steinmaurer

Für die Zeit von 6 bis 20 Uhr gilt, dass Menschen, die in einem Haushalt leben, sich mit Menschen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder). Unter der etwas sperrigen Bezeichnung "Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens" verbergen sich auch die Kontaktbeschränkung mit der Familie. Konkret erlaubt ist der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner und einzelnen engsten Angehörigen. Dazu gehören Eltern, Kinder und Geschwister.

Handel öffnet mit vielen Auflagen

Ab Montag haben neben den Lebensmittelgeschäften auch wieder Baumärkte, Kleidungs- und Sportgeschäfte, Juweliere, Buchhandlungen etc. offen. Durch die Öffnung der Geschäfte am 7. Dezember stehen mit 8. Dezember sowie den beiden Advent-Samstagen (12., 19.) noch drei starke Shopping-Tage bevor. Sie sollen das Weihnachtsgeschäft sozusagen auf der Zielgeraden retten.

Auch "körpernahe" Dienstleister wie Friseure dürfen wieder öffnen.

Damit es allerdings zu keinen Menschenmassen in den Shopping Center kommt, wird auch hier die Kundenzahl im Gebäude stark limitiert. Hier wartet die nächste Änderung, denn künftig wird bei der 10-Quadratmeter-Regel der Verbindungsbereich nicht mehr mitgezählt. Das Betreten ist den Kunden "ausschließlich zum Zweck des Durchgangs" zu den Geschäften erlaubt. Auch darin zu sitzen, essen oder zu trinken ist verboten.

Der Besuch von Kirchen, Synagogen, Moscheen und anderen Gotteshäusern ist wieder erlaubt. Ebenso öffnen dürfen Museen und Bibliotheken; Kinos, Zoos und andere Veranstaltungsorte bleiben aber weiter geschlossen.

Kindergärten und Pflichtschulen öffnen, Maskenpflicht ab 10

Für Schüler ab der Unterstufe wird jedoch eine Maskenpflicht gelten. Aber: Deren Einhaltung müsse nach Meinung von Unterrichtsminister Heinz Faßmann "nicht auf Biegen und Brechen" durchgesetzt werden. Wenn man die Räume öfter lüfte, könne die Maske auch abgenommen werden, erklärte er am Freitag - siehe auch: So schaut Schule bei uns ab Montag aus

Am Montag Pflicht: Schülerinnen mit Masken im Unterricht
Am Montag Pflicht: Schülerinnen mit Masken im Unterricht
picturedesk.com

Besorgte Eltern dürfen ihre Kinder aber auch weiterhin zu Hause lassen. Ein Distance Learning wie im Lockdown mit Videokonferenzen etc. werde es für diese Kinder jedoch nicht mehr geben. Die Eltern müssen sich dann selbst um den Unterricht kümmern. "Es gilt dann im Prinzip das Gleiche, wie wenn ein Kind krank ist", heißt es aus dem Unterrichtsministerium.

Outdoor-Sportstätten dürfen aufmachen

Indoor-Sportstätten wie Hallenbäder bleiben für Hobbysportlerinnen und –sportler weiterhin geschlossen. Individualsport im Freien ist jedoch weiterhin möglich. Auch Outdoor-Sportstätten, wie Langlaufloipen oder Eislaufplätze, theoretisch auch Leichtathletik- oder Golfplätze dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Mannschafts- und Kontaktsportarten sind nicht erlaubt.

Outdoor-Sportstätten wie Langlaufloipen sind wieder eröffnet
Outdoor-Sportstätten wie Langlaufloipen sind wieder eröffnet
(Bild: iStock)

Spitzensportlerinnen und –sportler sowie ihre Trainerinnen und Trainer dürfen Sportstätten betreten und ihren Sport beruflich ausüben und an internationalen Wettbewerben teilnehmen

Neue Regel für Gastronomie- und Spitalsbesuch

Für die Gastronomie (Restaurants, Gasthäuser, Bars, Kneipen, Nachtlokale) ändert sich vorerst nichts, sie bleibt zu und muss sich weiterhin mit Liefer- bzw. Abholservices begnügen - jedoch mit einer kleinen Neuerung: Ab sofort dürfen keine alkoholischen Getränke per Abholung mehr verkauft werden. Ein Häferl Glühwein "to go" ist also nicht mehr erlaubt.

In den Krankenhäusern und Pflegeheimen bleibt es weiterhin bei einem Besucher pro Bewohner/Patient pro Woche. Für Minderjährige und unterstützungsbedürftige Bewohnern sind zusätzlich dazu zwei Besucher pro Tag erlaubt. Schwangere dürfen zu Untersuchungen sowie vor, zu und nach einer Entbindung ebenfalls nur von "höchstens einer Person" besucht werden. Ausnahmen gibt es nur im Palliativ- und Hospizbereich - siehe auch: Diese Regeln gelten beim Spitals-Besuch ab Montag

Alle Öffnungsschritte und Corona-Regeln ab 7. Dezember auf einem Blick: