Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt zugunsten einer Arbeitnehmerin aus Wien entschieden, deren Antrag auf Wochengeld nach einem Schwangerschaftsverlust in der 25. Woche abgelehnt worden war.
Das Urteil stellt klar: Ein Geburtsgewicht unter 500 Gramm schließt einen Anspruch auf Wochengeld nicht automatisch aus. Im konkreten Fall sprach das Höchstgericht der Frau 7.669,72 Euro Wochengeld zu.
Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) drängt nach diesem Urteil auf eine rasche gesetzliche Verankerung des gestaffelten Mutterschutzes – eine Forderung, für die sie bereits seit Monaten eintritt.
„Ein Gramm darf nicht über den Schutz einer Mutter entscheiden.“Claudia BauerFamilienministerin (ÖVP)
"Es ist weder sachlich noch menschlich nachvollziehbar, wenn ein einziges Gramm darüber entscheidet, ob eine Frau Wochengeld erhält", sagt Bauer. Der Verlust eines Kindes sei für Eltern ein schwerer Schicksalsschlag und für die Mutter eine enorme körperliche und seelische Belastung. Das OGH-Urteil bezeichnet sie als Meilenstein für die rechtliche Absicherung betroffener Frauen.
Bislang besteht nach einem Schwangerschaftsverlust unter 500 Gramm Geburtsgewicht laut Hebammengesetz kein automatischer Anspruch auf Schutzfrist und Wochengeld. Nach der Entscheidung des Höchstgerichts ist diese 500-Gramm-Grenze kein starrer Ausschlussgrund mehr.
Für Bauer reicht das Urteil allein aber nicht aus. Ohne gesetzliche Klarstellung müssten vergleichbare Fälle weiterhin einzeln geprüft werden. Sie fordert deshalb einen gestaffelten Mutterschutz nach einem Schwangerschaftsverlust.
"Jetzt sind alle zuständigen Ressorts gefordert, rasch eine klare und rechtssichere Lösung vorzulegen", so die Familienministerin.
Als mögliches Vorbild nennt Bauer Deutschland. Dort gelten seit 2025 abgestufte Fristen: zwei Wochen Mutterschutz ab der 13., sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche. Die Frau kann dabei auf eigenen Wunsch früher wieder arbeiten.
Dadurch werde die Schutzfrist stärker an der tatsächlichen körperlichen und psychischen Belastung ausgerichtet und spätere Schwangerschaftsverluste werden differenzierter berücksichtigt.
In Österreich wurde ein erster Schritt mit dem Anspruch auf Hebammenbeistand nach einer Fehlgeburt ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche bereits gesetzt. Nun brauche es auch eine klare arbeits- und sozialrechtliche Absicherung, erklärt Bauer.