Nur noch 16 Prozent für die SPÖ in Umfragen, viel Kritik aus den eigenen Reihen: Medienminister Andreas Babler ist angeschlagen. Nach seinen Fake News zu angeblichen Schönheits-OPs für Superreiche auf Kassenkosten (frei erfunden) im ORF fliegt ihm – wie berichtet – auch seine neue Medienförderung um die Ohren.
Der Babler-Murks sieht vor, dass eine neue Zustellförderung von 22,5 Millionen Euro nur Zeitungen bekommen sollen, die gekauft werden. Gratismedien, die für viele Menschen, die kein Vizekanzler-Gehalt ins Verdienen bringen, essenziell sind, sollen völlig leer ausgehen.
Die Kritik an der Reform wird immer lauter: Die Bundeswettbewerbsbehörde schaltete sich ebenso ein wie Österreichs mächtige Länder-Granden. Aus Niederösterreich kam gleich ein Drei-Parteien-Veto: ÖVP, FPÖ und selbst die SPÖ (!) formulierten gemeinsam eine ablehnende Stellungnahme zur "Lex Babler".
Auch sämtliche roten Kernländer gehen nicht mit den Überlegungen des eigenen Ministers konform: Sowohl das SPÖ-regierte Kärnten als auch Hans Peter Doskozils Burgenland sind sich in ihrer Ablehnung einig. Das Wiener Rathaus fordert Babler auf, "die vorgesehene Beschränkung auf abonnierte Tages- und Wochenzeitungen nochmals zu evaluieren".
Eisiger Gegenwind nun auch seitens der West-Achse der ÖVP-Länderchefs Karoline Edtstadler (Salzburg) und Anton Mattle (Tirol). An der Salzach hat man die Problematik von Bablers Willkür-Akt erkannt: "Kostenlose Zeitungen ermöglichen vielen Menschen einen niederschwelligen Zugang zu Nachrichten aus ihrer Region. Oftmals handelt es sich in einkommensschwachen Haushalten sogar um den einzigen Zugang zu regelmäßiger Information in Form eines Printproduktes."
Um Ungleichbehandlung am österreichischen Medienmarkt auszuschließen, erscheint es für das Land Salzburg geboten, ", den vorliegenden Entwurf entsprechend anzupassen und den Kreis der Förderberechtigten um Gratis-Zeitungen zu erweitern, sofern sie die Qualitätskriterien erfüllen".
Tirol weist auf die Ungleichbehandlung von Kauf- und Gratismedien hin, formuliert: "Durch die Privilegierung bestimmter Vertriebsmodelle liegt eine selektive Begünstigung einzelner Unternehmen vor, womit grundsätzlich – worauf auch die Bundeswettbewerbsbehörde hingewiesen hat – eine wettbewerbsverzerrende Wirkung einhergeht." Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz wird eine Evaluierung von Babler verlangt.
Selbst von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) kommt ein "Njet". Sie vermisst die Gleichbehandlung, die es bei der Vergabe öffentlicher Förderungen braucht – weil eben alle Gratismedien ausgeschlossen sind. Die Zustellungskosten – insbesondere im ländlichen Raum – seien "für alle Printmedien hoch". Auch Gratismedien leisteten einen "wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt".
Vor allem im ländlichen Raum würden Gratismedien dem Entstehen von "Nachrichtenwüsten" entgegenwirken, so die BWB. Da es im Wettbewerb um Werbekunden Überschneidungen zwischen Kauf- und Gratis-Zeitungen gibt, könnte Bablers Gesetz "wettbewerbsverzerrende Effekte hervorrufen".
Für Babler wird es immer enger. Überarbeitet er seinen Gesetzes-Murks nicht, drohen Klagen.