Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein erstes umfassendes Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung beschlossen. Im Ministerrat wurden insgesamt 113 Punkte abgenickt – von gelockerten Prüfintervallen beim Auto-Pickerl bis hin zur Abschaffung unnötiger Berichtspflichten.
Die wohl am breitesten spürbare Maßnahme der Reformliste betrifft alle Autobesitzer: Künftig müssen sie weniger oft zur Pickerl-Überprüfung in die Werkstatt. Aktuell gilt ein 3-2-1-Takt – das heißt, ein Neuwagen muss erstmals nach drei Jahren, dann nach zwei und danach jährlich zur Begutachtung.
Künftig gilt das System 4-2-2-2-1: Das erste Mal muss ein neues Auto nach vier Jahren zum Pickerl, danach alle zwei Jahre. Erst nach zehn Jahren wird das Pickerl jährlich fällig. Die neuen Intervalle sollen auch rückwirkend gelten – wer also ein sechs Jahre altes Auto fährt, muss vorerst auch nur alle zwei Jahre zur Überprüfung.
Auch andere Erleichterungen wurden beschlossen: Die Genehmigungspflicht für Photovoltaikanlagen und Ladestationen fällt ebenso wie verschiedene bürokratische Hürden für Hoteliers – etwa durch die Einführung eines digitalen Gästeblatts.
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Für Unternehmen bringt das Paket zudem höhere Buchführungsgrenzen. Und historische Meldebestätigungen sollen künftig über die ID-Austria digital abrufbar sein.
Staatssekretär Josef Schellhorn (NEOS), zuständig für Deregulierung, spricht von einem "enorm wichtigen Schritt": Das Paket sei durch "Zuhören" entstanden – rund 300 Gespräche mit Unternehmern und über 4.000 Bürger-Vorschläge seien eingeflossen.
Einige Maßnahmen wie die Deregulierung des Abfallwirtschaftsgesetzes sind noch vage und erst für 2026 geplant. Zur Vereinfachung bei Lohnverrechnung und Arbeitnehmerveranlagung werden Expertengruppen eingerichtet.