Überarbeitete Neuauflage

Reparaturbonus 2.0: Wofür es Geld gibt, wofür nicht

Umweltminister Totschnig hat am Mittwoch die neue "Geräte-Retter-Prämie" vorgestellt. Leider: Viele Geräte werden nicht mehr gefördert.
Team Wirtschaft
10.12.2025, 13:10
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Die ehemalige Förderaktion Reparaturbonus wird neu aufgelegt – und zwar unter dem Namen "Geräte-Retter-Prämie". Ziel bleibt es, defekte Elektro- und Elektronikgeräte kostengünstig instand setzen zu lassen, statt sie zu entsorgen. Laut Umweltministerium soll die Prämie so einen "gezielten Beitrag zur Abfallvermeidung, Ressourcenschonung und Reduktion des CO2-Ausstoßes" leisten.

"Mit der Geräte-Retter-Prämie geben wir einen attraktiven und effizienten Anreiz zur Ressourcenschonung", betont Umweltminister Norbert Totschnig. "Wir setzen auf Reparieren statt Wegwerfen – das ist vernünftig und schont die Umwelt. So vermeiden wir CO₂-Ausstoß, stärken die Kreislaufwirtschaft und unterstützen die Wertschöpfung durch heimische Reparaturbetriebe."

Boost für mehr Nachhaltigkeit

Die Geräte-Retter-Prämie solle, so Totschnig, nachhaltiges Handeln einfacher und attraktiver machen. Kreislaufwirtschaft sei in Österreich längst gelebte Realität. Sie bedeute, qualitativ hochwertige Geräte länger zu nutzen, sie zu reparieren und wiederzuverwenden, statt sie vorschnell zu ersetzen. Die Geräte-Retter-Prämie wurde von Grund auf überarbeitet, ist nun laut Umweltminister deutlich effizienter und langfristig treffsicherer als das Vorgängermodell. Auch gegen Betrug dürfte die Version 2.0 besser abgesichert sein.

Keine Förderung mehr für Handys, Bikes, Fußsprudelbäder

Die neuen Kriterien sind konsequent auf den Haushaltsbereich ausgerichtet. Nicht mehr gefördert werden daher Produktkategorien wie Fahrräder und E-Bikes, Handys sowie Luxus-, Wellness- oder reine Unterhaltungsgeräte wie Massagesessel, Fußsprudelbäder oder Karaokeanlagen. Der Fokus liege jetzt auf jenen Geräten, die im Haushalt am häufigsten benötigt werden und gleichzeitig viel Material binden. Dazu zählen etwa Waschmaschinen, Eiskästen, Tiefkühler, Staubsauger oder auch Akkuschrauber. Außerdem wird die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt.

Minister will "Reparaturkultur" stärken

Die Geräte-Retter-Prämie soll laut Totschnig nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch dazu beitragen, die Reparaturkultur in Österreich und die reparierenden Betriebe weiter zu stärken. "Mit der Reparatur von kaputten Haushaltsgeräten sparen Konsumentinnen und Konsumenten Geld, sie schonen damit wertvolle Ressourcen und sichern gleichzeitig Arbeitsplätze bei den klein- und mittelständisch strukturierten Reparaturbetrieben in Österreich ab."

Maximale Förderhöhe wurde deutlich reduziert

Die Förderung kann für Reparaturen, Serviceleistungen, Wartungen sowie für Kostenvoranschläge in Anspruch genommen werden. Der Fördersatz beträgt wie bisher höchstens 50 Prozent der Bruttokosten. Unverändert bleibt auch, dass Kostenvoranschläge weiterhin mit bis zu 30 Euro gefördert werden können. Die maximale Förderhöhe wird allerdings von 200 Euro auf 130 Euro deutlich reduziert.

Konsumenten können Prämie ab 12. Jänner beantragen

Partnerbetriebe können sich ab heute Mittwoch, den 10. 12. 2025, registrieren. Die Seite www.geräte-retter-prämie.at ist die einzige offizielle Seite zur Geräte-Retter-Prämie und für Betriebe ist die Registrierung vollkommen kostenlos. Im Anschluss prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) die registrierten Betriebe. Konsumentinnen und Konsumenten können die Geräte-Retter-Prämie ab 12. Jänner 2026 beantragen.

{title && {title} } tmw, {title && {title} } Akt. 10.12.2025, 14:20, 10.12.2025, 13:10
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