Ein 20-jähriger Flüchtling hat mittels einer Blitz-Ehe das österreichische Asylsystem ausgetrickst und so seiner "Ehefrau" ein rot-weiß-rotes Visum erschlichen – und das obwohl die Grazer Fremdenpolizei das zuständige Amt bereits vor dem Scheinehe-Verdacht gewarnt hatte.
Der offensichtliche Fall von Behördenversagen, den die "Kronen Zeitung" aufgedeckt hatte, schlägt nun hohe Wellen. Bundespolitisch schieben sich FPÖ und ÖVP gegenseitig den Schwarzen Peter zu.
FPÖ-General Michael Schnedlitz sah ein "Lehrbuchbeispiel" für das "Versagen der Bundesregierung". Nico Marchetti parierte für die Volkspartei: Schnedlitz schieße ein Eigentor und stelle nur seinen Parteifreund Mario Kunasek bloß. Die Stelle, die der inzwischen 26-jährigen Afghanin den Aufenthaltstitel ausgestellt hatte, liege in dessen Zuständigkeitsbereich.
Am Montag meldet sich dann auch der steirische FPÖ-Landeshauptmann höchstpersönlich in der Causa zu Wort. Er habe sofort nach Bekanntwerden eine sofortige Prüfung des Falls veranlasst, erklärt Kunasek. Das Ergebnis ist ein Paukenschlag – plötzlich ist alles anders!
Der Syrer ist eigentlich keiner, sondern selbst Afghane. Und: Er ist nicht asylberechtigt, sondern lediglich subsidiär Schutzberechtigter. "Somit besteht kein Anspruch auf eine Familienzusammenführung", hält der FPÖ-Landeschef fest.
Die Steiermark habe der zuständigen Botschaft in Islamabad, Pakistan, umgehend mitgeteilt, dass der Frau aufgrund dieses fehlenden Rechtsanspruchs das österreichische Visum nicht auszuhändigen sei.
"Ich erwarte mir, dass dieser Fall vollständig aufgeklärt wird. Es sind die Umstände zu klären, wie es zu diesem Missstand kommen konnte", sagt Landeshauptmann Kunasek: "Asylmissbrauch muss mit allen zu Gebote stehenden Mitteln abgewehrt werden. Die Behörden sind aufgefordert, genauestens hinzusehen und strenge Maßstäbe anzulegen."
Auch die "Krone" hat inzwischen ihre Angaben korrigiert, nennt dabei neue Details. Der junge Afghane habe seine Landsfrau demnach bereits 2022 über das Internet geheiratet. Zuvor hatte es geheißen, er sei dafür einmal persönlich nach Afghanistan zurückgekehrt.
Im Februar dieses Jahres stellte der Mann dann im Großraum Graz einen Antrag auf Familienzusammenführung. Und dabei versagten die steirischen Behörden auf ganzer Linie. Trotz der Warnung der Fremdenpolizei hatte das Amt der Steiermärkischen Landesregierung offenbar den Aufenthaltsstatus des Antragsstellers nicht mehr kontrolliert.
Denn spätestens dabei hätte auffallen müssen, dass die Zuständigkeit fehlt. Einen subsidiär Schutzberechtigten hätte die Steiermark an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl verweisen müssen. Dort wäre der Antrag wegen des beschlossenen Stopps der Familienzusammenführung abgewiesen worden. Das Land Steiermark hatte in diesem Fall seine Kompetenzen überschritten.
Das ÖVP-geführte Innenministerium äußert deshalb selbst heftige Kritik: "Von genauer und verantwortungsvoller Prüfung eines Antrags auf Aufenthaltstitel kann keine Rede sein."