Behörden-Krimi um Einbürgerung

Terror-Syrer will Austro-Pass – Karner legt Veto ein

Ein verurteilter Islamist soll die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Innenminister Gerhard Karner bekämpft nun die Entscheidung.
Heute Politik
10.07.2026, 05:13
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Ein verurteilter Islamist aus Syrien (29) sollte laut Gerichtsentscheid die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten – "Heute" berichtete. Nun macht Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) höchstpersönlich gegen die Entscheidung mobil, brachte eine Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark beim Verwaltungsgerichtshof ein. Das gesamte Urteil wird  laut"Heute"-Infos nun offiziell als rechtswidrig angefochten.

Das Gericht hatte 2026 entschieden, dass der Syrer alle Anforderungskriterien für die Staatsbürgerschaft erfüllt und Anspruch auf die Verleihung habe. Der 29-Jährige ist mit einer Christin verheiratet, arbeitet als Rettungssanitäter und gilt als bestens integriert.

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Der 29-Jährige kam 2014 als Kriegsflüchtling aus Syrien nach Österreich und erhielt Asyl. Doch dann stellte sich heraus: In seiner Heimat war er für die radikal-islamische Al-Tawhid Brigade aktiv und nahm zwischen Frühsommer 2012 bis Jahresende 2013 in Idlib und anderen Orten sogar an terroristischen Handlungen teil, habe für die Errichtung eines Kalifats gekämpft.

Am Landesgericht für Strafsachen Graz fasste der Syrer im November 2016 dafür 30 Monate Haft aus. Später wurde die Strafe auf zwei Jahre herabgesetzt. Schon im August 2017 kam der Mann bedingt aus der Haft. Im Jahr 2023 fiel er nochmals auf und wurde wegen Hitler-Bildern die mit einem Herz versehen waren, nach dem Verbotsgesetz angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein. 2024 beantragte er schließlich die österreichische Staatsbürgerschaft und bekam schlussendlich recht.

Das steht in der Revision

Karner argumentiert in seiner Revision nun aber, der Syrer habe bis heute keine glaubhafte Distanzierung von seiner Terror-Vergangenheit gezeigt und bei seinem Prozess auch keinen wesentlichen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleitet. Zudem habe das Landesverwaltungsgericht seine vom Staatsschutz divergierende Gefährdungsprognose nicht ausreichend begründet. Laut Stellungnahme des LSE vom Oktober 2024 bestehe beim Syrer weiterhin Gefährdungspotenzial. Und: Er ist laut BMI noch bis April 2031 mit einem Waffenverbot belegt.

Syrer lehnte Deradikalisierung ab

Ebenfalls brisant: Das Deradikalisierungsprogramm soll der Syrer bei seinem Prozess einst mit den Worten: "Ich weiß, dass ich nicht radikal bin und will mich aufs Berufliche konzentrieren" verweigert haben. Nun sind – wieder einmal – die Gerichte am Zug. Auch der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) setzt sich gegen die Einbürgerung des Mannes ein. Der Ausgang ist noch ungewiss.

{title && {title} } pol, {title && {title} } Akt. 10.07.2026, 08:06, 10.07.2026, 05:13
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