Streit um Mutterschutz

"Trauerzeit" nach Fehlgeburt – Bauer gegen SPÖ-Modell

Nach dem Vorschlag für eine "Trauerzeit" nach Fehlgeburten kommt Kritik von Familienministerin Bauer. Sie fordert einen gestaffelten Mutterschutz.
Heute Politik
05.10.2026, 14:31
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Wie sollen Frauen nach einer Fehlgeburt geschützt werden? Darüber gibt es innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Vorstellungen. Das Familienministerium unter Claudia Bauer (ÖVP) hält an einem gestaffelten Mutterschutz fest und übt Kritik am Modell von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ).

Schumann hatte am Wochenende eine "Trauerzeit" vorgeschlagen. Diese soll abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt unterschiedlich lange dauern.

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Kritik an Begriff "Trauerzeit"

Das Familienministerium sieht bereits die Bezeichnung kritisch. Zwar begrüße man grundsätzlich Schumanns Vorstoß für einen besseren Schutz von Frauen nach dem Verlust eines Kindes.

Allerdings heißt es aus dem Ressort: "Die Bezeichnung berücksichtigt die körperlichen Folgen einer Geburt zu wenig. Betroffene Frauen brauchen die Anerkennung, dass sie eine schwierige Geburt durchlebt haben und sich davon erholen müssen"

Auch der Betroffenenverein "Rechte für Sternchenmamas" hatte sich unter anderem gegen den Begriff "Trauerzeit" ausgesprochen.

Ministerium will früher ansetzen

Ein weiterer Streitpunkt ist der Zeitpunkt, ab dem die neuen Regeln greifen sollen. Schumanns Vorschlag sieht ab der 16. Schwangerschaftswoche vier Wochen Freistellung vor. Ab der 20. Woche sollen es acht Wochen und ab der 23. Woche 16 Wochen sein.

Das Familienministerium hält einen früheren Beginn für notwendig. "Auch Schwangerschaftsverlust vor der 16. Woche ist ein Verlust", hieß es gegenüber der APA.

Nach Ansicht des Ressorts würden auch "Sternenkinderorganisationen" in Österreich einen gestaffelten Mutterschutz nach deutschem Vorbild verlangen, "deshalb sehen wir keinen Grund, eine andere Staffelung zu wählen."

Auch der Verlust eines Kindes mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm müsse berücksichtigt werden. "Das alles berücksichtigt das vorgelegte Modell nicht."

Deutschland als Vorbild

Bauer setzt auf ein Modell nach deutschem Vorbild mit einer Opt-out-Möglichkeit. Dort beginnt der gestaffelte Mutterschutz bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche mit zwei Wochen. Ab der 17. Woche sind sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen vorgesehen.

Schumann hatte sich gegen dieses Modell ausgesprochen. Ihr eigener Vorschlag sieht vor, dass Frauen nach einer Fehlgeburt selbst entscheiden können, ob sie die vorgesehene Freistellung in Anspruch nehmen.

Wer nicht möchte, dass der Arbeitgeber von der Fehlgeburt erfährt, soll sich weiterhin krankschreiben lassen können. Finanziert werden soll die geplante Regelung aus dem Familienlastenausgleichsfonds.

OGH-Entscheidung als Argument

Das Familienministerium verweist in seiner Argumentation auch auf eine jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Dieser entschied zugunsten einer Frau, deren Antrag auf Wochengeld nach einem Schwangerschaftsverlust in der 25. Schwangerschaftswoche abgelehnt worden war, weil der Embryo weniger als 500 Gramm gewogen hatte.

Derzeit ist nach einer Fehlgeburt bei einem Geburtsgewicht von unter 500 Gramm nur ein Krankenstand möglich. Bei einer Totgeburt mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm besteht hingegen Anspruch auf Mutterschutz.

pol,05.10.2026, 14:31