Andere Länder, andere Gesetze: Wer sein Urlaubsland mit einem fahrbaren Untersatz erkundet, macht sich am besten vorab über die geltenden Verkehrsregeln schlau. Denn bei einem Verstoß gegen die geltenden Vorschriften winken schnell Bußgelder oder sogar Fahrverbote. Manche Verkehrssünden, die die Polizei hierzulande noch locker auslegt, kommen im Ausland teuer zu stehen.
Hohe Bußgelder stellen in Europa keine Seltenheit dar. Doch wer denkt, die Landesvorschriften noch aus dem Vorjahr zu kennen, irrt manchmal – denn Tempolimits und Veränderungen des Busgeldkataloges gibt es fast jährlich. Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars klärt auf, welche Neuerungen im Laufe dieses Jahres in verschiedenen Urlaubsländern in Kraft traten und wirft den Blick auf weitere angekündigte Anpassungen für 2026.
Der Südstiefel ist und bleibt ein beliebtes Autoreiseziel. Doch wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, läuft aufgrund von 2025 eingeführten neuen Bußgeldern Gefahr, seine Urlaubskasse vorschnell zu leeren.
Abgesehen von diesen Delikten, führt oftmals auch Unwissenheit zu Bußgeldern. Wer durch eine Stadt fährt, achtet daher immer auf die ausgewiesenen Verkehrszonen. Die angeschriebene Abkürzung ZTL steht für "zona a traffico limitado" und verweist in etwa 350 italienischen Städten auf eine Sperrzone, befahrbar ausschließlich für autorisierte Fahrzeuge und Autos mit Anwohnernachweis. Wer als Reisender versehentlich hier fährt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro.
Ab 2026 gibt es in norditalienischen Städten mit über 100.000 Einwohnern voraussichtlich ein Verbot für Diesel-Pkw mit Euro 5 Plakette. Das ursprünglich für 2025 geplante Gesetz wurde um ein Jahr verschoben. Auch wer schon wieder zu Hause ankommt, bekommt vielleicht Strafgebühren per Post zugestellt, denn der Vollzug der Strafen ist mittlerweile auch außerhalb Italiens mit einer Frist von fünf Jahren möglich. Die Zustellung der Bescheide erfolgt mit bis zu einem Jahr Verzögerung.
Wer mit dem Auto die griechischen Inseln oder das Festland erkundet, bekommt es bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung seit 2025 mit höheren Bußgeldern zu tun.
Besonders streng greifen die Griechen zudem bei illegalen Straßenrennen, Aggressivität im Straßenverkehr, sowie rücksichtslosem Fahren etwa vor Schulen oder Kreuzungen durch. Hierfür sieht das Gesetz eine Strafe von 2.000 Euro und ein Jahr Fahrverbot vor, mit Steigerung bei wiederholtem Vergehen.
Das Königreich Dänemark bleibt weiterhin seiner Nulltoleranz bei Drogen treu und führte im Juli 2025 eine neue Promillegrenze für Fahranfängerinnen und -anfänger ein. In den ersten drei Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins gilt für die Neulinge im Straßenverkehr der Richtwert von maximal 0,2 Promille. Bei Missachtung der Grenze drohen Geldstrafen, Fahrverbote oder kostenpflichtige Aufbauseminare.
Seit Jahresbeginn 2025 weist Frankreich in allen Städten mit über 150.000 Einwohner neue Umweltzonen aus. Wer im Urlaub in eine dieser Zonen fahren möchte, benötigt dafür eine extra Umweltplakette namens Crit'Air-Vignette. Dieses Luftqualitätszertifikat bekommen Reisende nach einem Online-Antrag vom französischen Umweltministerium. Hier entscheidet sich, je nach Einstufung des Fahrzeugs, welche Klassifizierungsstufe das Auto von eins bis fünf erhält. Je nach Stadt und geltender Umweltzone unterscheidet Frankreich so, welche Fahrzeuge zulässig sind. In den Pariser Umweltzonen beispielsweise haben nur Fahrzeuge mit der Plakette eins und zwei eine Fahrerlaubnis. Wer gegen die Regeln verstößt, zahlt Strafe - je nach Fahrzeugart und Umweltzone zwischen 68 und 375 Euro.
Ab dem 1. Januar 2026 besteht in Spanien für alle dort zugelassenen PKW die Pflicht, statt eines Warndreiecks ein Notfall-Warnlicht mitzuführen. In Katalonien gilt zudem ab 2026 eine neue Regelung hinsichtlich der Umweltverkehrszonen. Ältere Fahrzeuge mit der regionalen Umweltplakette "B" haben künftig an Tagen mit hoher Feinstaubbelastung Fahrverbot in den Umweltzonen im Baskenland.