"Sechstel-Regel"

Wiener verliert 875€ – wegen "falschem" Pensionsantritt

Ein 63-jähriger Wiener ging mit 1. April 2025 in Pension und büßte dabei fast 900 Euro Urlaubs­geld ein. Welchen Fehler du nicht machen solltest.
André Wilding
22.05.2025, 17:02
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Für viele ist der Schritt in die Pension ein freudiger Meilenstein – doch für Walter P. aus Wien war der Antritt mit einem bitteren Beigeschmack verbunden. Der 63-Jährige verabschiedete sich mit 1. April 2025 in den Ruhestand – und verlor dadurch satte 875,51 Euro.

"Das ist ein Verlust von 875,51 Euro"

Wie bei Arbeitnehmern gibt's auch für Pensionisten zweimal jährlich Sonderzahlungen: im April (ausbezahlt Anfang Mai) und im Oktober (ausbezahlt Anfang November). Doch wer mitten im Jahr in Pension geht, bekommt diese Extras nicht automatisch in voller Höhe.

Walter P. würden laut "Kronen Zeitung" aufgrund der Höhe seiner Pension 2.481,18 Euro Urlaubsgeld – für sechs Monate – zustehen. Für drei Monate – Mai, Juni und Juli – demnach 1.240,59 Euro. Doch stattdessen landeten nur 365,08 Euro auf seinem Konto.

"Das ist ein Verlust von 875,51 Euro", ärgert sich der Wiener in der "Krone". Der Grund liegt im Gesetz: Bei Pensionsantritt während des Jahres greift nämlich eine sogenannte "Sechstel-Regel".

"Kann leider nichts mehr ändern"

"Wenn die Pension am 1. April beginnt, so gebührt von der ersten Sonderzahlung ein Sechstel", erklärt eine Sprecherin der Pensionsversicherung gegenüber der Tageszeitung. Die nächste Sonderzahlung im Oktober und alle weiteren werden aber dann ungekürzt ausbezahlt.

Für Walter P. ein saurer Beigeschmack: "Ich kann für mich leider nichts mehr ändern. Aber wer die Wahl hat, sollte den Pensionsantritt so timen, dass kein Verlust entsteht." Ganz so einfach sei das aber nicht, sagt Arbeitsrechtsexperte Fabian Gamper von der Arbeiterkammer.

Jeder Fall wird individuell geprüft

Da es nämlich so viele unterschiedliche Arbeitsverträge, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen, müsste laut AK-Rechtsexperte Gamper jeder Fall individuell geprüft werden.

"Wer vor der Pensionierung steht, sollte sich vom Betriebsrat oder der Arbeiterkammer beraten lassen", rät der Experte in der "Krone".

{title && {title} } wil, {title && {title} } Akt. 23.05.2025, 09:46, 22.05.2025, 17:02
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