Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen Amtsträger des ehemaligen syrischen Regimes unter Bashar al-Assad Anklage erhoben. Bei den Vorwürfen geht es um schwere Körperverletzung, schwere Nötigung, sexuellen Missbrauch und Folter.
Laut Anklage sollen die Beschuldigten in der syrischen Stadt Ar Raqqa schwere Verbrechen gegen inhaftierte Zivilpersonen begangen haben. Ziel war es, die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern, hieß es weiter.
Bei den beiden Syrern soll es sich keinesfalls um kleine Fische gehandelt haben. Einer soll gar Brigadegeneral des Allgemeinen Syrischen Geheimdienstes gewesen sei. Bei dem anderen Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Leiter der Ermittlungsabteilung der örtlichen Kriminalpolizei im Rang eines Oberstleutnants.
Sie seien für die Festnahme von Zivilpersonen sowie deren Inhaftierung und anschließende Einvernahme durch eine im Rahmen der Sicherheitskräfte gebildete Kommission organisatorisch verantwortlich gewesen. Zudem wird ihnen vorgeworfen, auch selbst grausame Handlungen an den Häftlingen durchgeführt zu haben.
Unter ihrer Befehlsgewalt sollen die Opfer oft mehrere Monate unter prekären sanitären und unmenschlichen Bedingungen von Wachebeamten des Allgemeinen Geheimdienstes sowie der Kriminalpolizei körperlich misshandelt worden sein. Auch Folterwerkzeug soll dabei zum Einsatz gekommen sein. Ziel war es, die Inhaftierten zu Geständnissen zu zwingen.
Ein Opfer soll auch sexuell missbraucht worden sein. Insgesamt konnte man bisher 21 Geschädigte ausforschen. Sie haben sich dem Ermittlungsverfahren, aufgrund der erlittenen Verletzungen mit teilweise schweren Dauerfolgen, als Privatbeteiligte angeschlossen.
Doch warum ist in diesem Fall eine österreichische Behörde zuständig? Diese Frage lässt sich leicht beantworten. Im Jahr 2015 suchten die beiden Syrer unabhängig voneinander in Österreich um Asyl an. Seitdem halten sie sich auch im Bundesgebiet auf, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.
Im Falle einer Verurteilung drohen ihnen Freiheitsstrafen in der Höhe von einem bis zu zehn Jahren. Rechtskräftig sei die Anklage jedoch noch nicht.