Türken droht lebenslange Haft

87-Jährige erstickt – Mordanklage für "Blumenkavalier"

Die Bewohnerin (87) einer Seniorenresidenz in Wien-Döbling wurde im Bett erstickt. Jetzt wurde Mordanklage gegen den Verdächtigen (61) erhoben.
Christian Tomsits
19.05.2026, 16:52
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Die 87-jährige Seniorin fand am 20. Jänner ein furchtbares Ende in ihrem Zimmer in einer Luxus-Seniorenresidenz in Wien-Döbling - "Heute" berichtete. Nun liegt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vor: Ein 61-jähriger Serienbetrüger muss sich schon bald wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Als die betagte Wienerin leblos in ihrem Bett entdeckt wurde, steckte ihr noch ein Goldring im Rachen.  Blutspuren, massive Verletzungen und ausgerissene Haare deuteten  sofort auf ein Gewaltverbrechen hin.

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Kripo-Ermittlern gelang es, rasch einen Verdächtigen auszuforschen. Mehrere Zeugen hatten einen Mann mit auffälligem Kunstblumenstrauß in der Residenz gesehen – beim ihm soll es sich um einen achtfach vorbestraften Betrüger handeln. Laut Anklage habe der Türke am Tattag gleich zweimal das Seniorenheim besucht. Bereits früher soll er gezielt ältere Frauen manipuliert und um hohe Geldsummen gebracht haben – darunter auch Bewohnerinnen derselben Residenz.

Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe

Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555

Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247

Rat auf Draht: 147

Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

Polizei-Notruf: 133

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DNA überführte Verdächtigen

Überwachungsvideos, Handydaten und schließlich DNA-Spuren auf Bettdecke, Polster und Fingernägeln des Opfers belasteten den 61-Jährigen schwer. Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann die Pensionistin auf das Bett gestoßen und anschließend mit einem Polster erstickt haben. Danach habe er den Tresor der Frau geplündert und Bargeld sowie Schmuck gestohlen. Der Beschuldigte – er wird von Astrid Wagner und Ina-Christin Stiglitz vertreten – bestritt die Mordvorwürfe vehement. Doch die Beweislast wiegt schwer. Am Ende müssen Geschworene ein Urteil fällen. Die Unschuldsvermutung gilt.

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