Neue Sparmaßnahme kommt

Ab Sonntag! Weniger Geld für viele Österreicher

Ab dem 1. Juni greift die nächste Sparmaßnahme der Regierung: Die Krankenversicherungsbeiträge werden von 5,1 auf 6 Prozent angehoben.
Lukas Leitner
30.05.2025, 19:43
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Am Sonntag, dem 1. Juni 2025, ist es so weit: Die nächste Sparmaßnahme der Regierung tritt in Kraft und wirkt sich unmittelbar auf die finanzielle Situation vieler Österreicher aus.

Konkret handelt es sich dabei um die Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten – von 5,1 auf 6 Prozent. Bedeutet: Jene Menschen, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet und in die Staatskasse eingezahlt haben, bekommen ab Sonntag weniger Geld. Die Auszahlung der Juni-Pension ist nämlich schon von der Maßnahme betroffen.

Weniger Geld im Monat

Den Pensionisten bleibt netto nun deutlich weniger übrig. Denn auch wenn die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge "nur" 0,9 Prozentpunkte beträgt, sind das im Schnitt rund 200 Euro weniger pro Jahr.

Darüber hinaus ist die Maßnahme schon bei geringen Pensionen deutlich spürbar. Bekommt man zum Beispiel monatlich 1.300 Euro brutto, hat man ab Juni 13,50 Euro weniger zur Verfügung. Auf das Jahr gerechnet sind das immerhin 162 Euro.

Steigt die monatliche Pension an, erhöht sich auch die Mehrbelastung. Bei 1.600 Euro brutto (Durchschnittspension von Frauen liegt bei 1.645,01 Euro) beträgt der Verlust 16,70 Euro im Monat. Im Jahr liegt die Belastung damit insgesamt bei 200 Euro. Bei einer Bruttopension von 2.600 Euro (Durchschnitt bei Männern ist 2.596,62 Euro) gehen 17,70 Euro jeden Monat verloren – jährlich sind es 212 Euro.

Heißt: Ein durchschnittliches Pensionistenpaar muss monatlich mit 34,40 Euro weniger auskommen. Auf das ganze Jahr hochgerechnet, fehlen dann 412 Euro.

Negativsteuer bei geringen Pensionen

Weniger hart trifft es hingegen jene, die eine sehr niedrigere Pension erhalten. Hier wirkt sich die Krankenversicherung nämlich kaum aus. Bei 1.000 Euro Bruttopension ergibt sich ein Nettoverlust von zwei Euro monatlich.

Grund dafür ist die sogenannte Negativsteuer, die bei niedrigen Einkommen wirksam wird. Pensionisten mit geringer Pension zahlen keine Lohnsteuer, ihnen werden aber Sozialversicherungsbeiträge abgezogen – davon erhalten sie einen Großteil zurück.

Abfederung erst 2026

Wer zudem auf eine baldige Abfederung der Maßnahmen hofft, muss sich noch gedulden. Diese sind nämlich erst für 2026 eingeplant. Dazu gehören unter anderem das Einfrieren der Rezeptgebühr auf den Stand von 2025 (7,55 Euro) und die schrittweise Senkung der Arzneimittelkosten von 2 auf 1,5 Prozent des Nettoeinkommens.

{title && {title} } LL, {title && {title} } Akt. 30.05.2025, 21:43, 30.05.2025, 19:43
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