Österreich hat derzeit mit 70 laufenden Vertragsverletzungsverfahren der EU zu tun. Seit Anfang Juli sind sechs weitere dazugekommen. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor, europäische Vorgaben nicht rechtzeitig umzusetzen.
Aus einer aktuellen Anfragebeantwortung von Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) an die Grünen geht hervor, dass mit Stichtag 1. Juli 2026 noch 64 Verfahren anhängig waren. Inzwischen ist die Zahl auf 70 gestiegen.
Die EU-Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn Mitgliedstaaten europäische Rechtsvorschriften nicht korrekt oder nicht fristgerecht umsetzen.
Kritik kommt von der europapolitischen Sprecherin der Grünen, Meri Disoski. "Wenn Österreich in Brüssel europäischen Regeln zustimmt, muss die Bundesregierung auch dafür sorgen, dass diese zuhause rechtzeitig umgesetzt werden", erklärte sie gegenüber der APA.
Mit Anfang Juli waren laut Disoski 24 EU-Richtlinien trotz bereits abgelaufener Fristen noch nicht vollständig in österreichisches Recht übertragen worden.
Darunter befinden sich Vorgaben zur Lohntransparenz, zum Umweltstrafrecht, zum Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen sowie zu Standards für Gleichbehandlungsstellen.
Bei den drei zuletzt genannten Bereichen leitete die EU-Kommission inzwischen Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein.
Besonders problematisch sieht Disoski die noch nicht vollständige Umsetzung der EU-Regeln zur strafrechtlichen Verfolgung von Sanktionsverstößen und der Umgehung von Sanktionen – etwa im Zusammenhang mit Russland. "Das ist gerade außenpolitisch das völlig falsche Signal", betonte sie.
Die entsprechende Richtlinie umfasst unter anderem das Bereitstellen von Geldern für sanktionierte Personen, Verstöße gegen das Einfrieren von Vermögenswerten und verschiedene Methoden zur Umgehung von Sanktionen. Die Frist zur Umsetzung war bereits im Mai 2025 abgelaufen.
Der Kanzler verweist in seiner Anfragebeantwortung auch auf frühere Zahlen. Anfang Oktober 2025 waren demnach 61 Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich offen.
20 dieser Verfahren waren bis Juli 2026 bereits wieder eingestellt worden. Gleichzeitig kamen jedoch weitere hinzu. Insgesamt liegt die Zahl der offenen Verfahren damit mittlerweile um neun höher als noch im Oktober.
Zwischen Oktober 2025 und Juli 2026 kam es laut der Anfragebeantwortung zu keiner Verurteilung Österreichs durch den Gerichtshof der Europäischen Union. Zudem wird festgehalten, dass Österreich im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens bisher noch nie zu einer Strafzahlung verurteilt wurde.
Wie viel Personal und Geld die Verfahren im Bundeskanzleramt beanspruchen, lässt sich laut Beantwortung nicht beziffern, da diese Aufwendungen nicht gesondert erfasst werden. Externe Leistungen wie Rechtsberatung oder Gutachten würden dafür jedenfalls nicht in Anspruch genommen.