EU-Verfahren droht

Lohn-Gesetz blockiert – Regierung seit 100 Tagen säumig

Österreich hat die EU-Lohntransparenz-Richtlinie seit 100 Tagen nicht umgesetzt. Ein Entwurf liegt vor, doch die Zustimmung von ÖVP und Neos fehlt.
Newsdesk Heute
15.09.2026, 09:16
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Seit 100 Tagen hätte Österreich die EU-Lohntransparenz-Richtlinie bereits umgesetzt haben müssen. Doch innerhalb der Bundesregierung gibt es weiterhin keine Einigung – ein Entwurf von Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) liegt zwar vor, ÖVP und Neos haben diesem bisher aber nicht zugestimmt.

Schumann hatte ihren Vorschlag am 7. Juni 2026 und damit einen Tag vor Ablauf der Umsetzungsfrist präsentiert. Zuvor war bei den Sozialpartnern keine Einigung gelungen. Nach Angaben des Sozialministeriums waren deren Gespräche allerdings "weit fortgeschritten" und zahlreiche Fragen bereits geklärt.

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"Jetzt geht es darum, die noch offenen Punkte mit den Koalitionspartnern zu klären. Auf deren Rückmeldung warten wir derzeit noch", erklärte ein Sprecher des Ministeriums am Montag gegenüber der APA.

ÖVP und Neos bremsen

Von der ÖVP heißt es lediglich: "Die Sozialpartner sind hierzu im Austausch". Die Volkspartei pochte zuletzt dem Vernehmen nach auf eine gemeinsame Lösung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.

Auch die Neos verwiesen am Montag auf ihre bisherigen Positionen. Sie befürchten zusätzliche Bürokratie durch "Gold-Plating", also eine Umsetzung, die über die EU-Vorgaben hinausgeht. Zudem hatten sie eine Überarbeitung der Richtlinie und eine Verschiebung der Fristen auf europäischer Ebene gefordert.

Ein solches "Stop the Clock"-Verfahren hatte die zuständige EU-Kommissarin Hadja Lahbib allerdings bereits im Mai ausgeschlossen.

Grüne sprechen von "Ausrede"

Scharfe Kritik an der Verzögerung kommt von den Grünen. Frauensprecherin Meri Disoski lässt das Bürokratie-Argument nicht gelten: "Wer im Jahr 2026 bei digitalisierter Lohnverrechnung erzählt, dass Lohntransparenz an überbordender Bürokratie scheitert, der sucht keine Lösung, sondern eine Ausrede".

Die EU-Richtlinie sei "eines der wichtigsten frauen- und gleichstellungspolitischen Instrumente, eines der wichtigsten Vorhaben der vergangenen Jahre".

Österreich müsse die Vorgaben nicht nur aufgrund seiner europarechtlichen Verpflichtungen umsetzen. Bei weiterer Verzögerung droht auch ein Vertragsverletzungsverfahren auf EU-Ebene.

Frauen verdienen 17,6 Prozent weniger

Disoski verweist zudem auf die vergleichsweise große Lohnlücke in Österreich. Nach den jüngsten verfügbaren Eurostat-Daten aus dem Jahr 2024 verdienten Frauen hierzulande pro Brutto-Arbeitsstunde im Schnitt 17,6 Prozent weniger als Männer.

Nur in Estland und Tschechien war der Unterschied noch größer. Im Durchschnitt der Europäischen Union lag der sogenannte Gender Pay Gap bei 11,1 Prozent.

Den Grünen gehen die geplanten Regeln deshalb nicht weit genug. Disoski fordert eine Orientierung am "dänischen Modell". Dort werden Unternehmen bereits ab 35 Beschäftigten in die Pflicht genommen. Die EU-Richtlinie und Schumanns Entwurf setzen hingegen bei 100 Mitarbeitern an.

Auch FPÖ attackiert Regierung

Kritik kommt ebenfalls von den Freiheitlichen. Die Regierungsparteien würden "nur nach außen hin die großen Kämpfer für Lohngerechtigkeit" geben, erklärte FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch.

Tatsächlich würden sie "echte Transparenz wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser" fürchten. Belakowitsch fordert entsprechende Transparenz nicht nur bei Unternehmen, sondern auch im öffentlichen und halbstaatlichen Bereich.

EU-Verfahren weiterhin möglich

Die EU-Kommission hält sich mit möglichen Konsequenzen vorerst zurück. Der Umsetzungsprozess in den Mitgliedstaaten sei weiterhin "dynamisch", erklärte eine Sprecherin gegenüber der APA. Die Lage werde derzeit bewertet.

Grundsätzlich können bei einer nicht erfolgten Umsetzung Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Ob es dazu kommt, wollte die Sprecherin jedoch nicht "spekulieren".

Die EU-Staaten hatten insgesamt drei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übertragen. Laut Europäischem Gewerkschaftsbund ETUC schafften das bis zum Ablauf der Frist lediglich die Slowakei, Italien und Litauen.

Das soll sich beim Gehalt ändern

Mit der Richtlinie sollen Beschäftigte unter anderem das Recht bekommen, Informationen über durchschnittliche Gehälter zu verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und vergleichbarer Position.

Auch für Bewerbungen sind neue Regeln vorgesehen. Unternehmen müssen das Einstiegsgehalt bereits vor einem Bewerbungsgespräch bekannt geben. Gleichzeitig dürfen sie Bewerber nicht mehr nach dem Verdienst in früheren Jobs fragen.

Wer beim Grundsatz des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit benachteiligt wird, soll außerdem Anspruch auf vollständigen Ersatz des entstandenen Schadens haben. Dazu zählt laut Richtlinie "die vollständige Nachzahlung entgangener Entgelte und damit verbundener Boni oder Sachleistungen sowie den Schadensersatz für entgangene Chancen, immateriellen Schaden, jeglichen Schaden, der durch andere relevante Faktoren verursacht wurde (...)".

Bei entsprechenden Gerichtsverfahren soll zudem der Arbeitgeber die Beweislast tragen.

red,15.09.2026, 09:16