Die Vorwürfe gegen einen 65-jährigen steirischen Arzt reichen offenbar weiter zurück als bisher bekannt. Bereits 2020 ging in der Schweiz eine erste Strafanzeige gegen den Mediziner ein. Trotzdem konnte der Internist, der beruflich zwischen Graz und Zürich pendelte, noch jahrelang weiterarbeiten.
"Die erste Strafanzeige ging 2020 bei einer Regionalen Staatsanwaltschaft ein, das Verfahren wurde später im Jahre 2022 durch die Kantonale Staatsanwaltschaft I für Schwere Gewaltkriminalität übernommen", erklärt der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich gegenüber der "Kleinen Zeitung".
Nach der Anzeige wurde die Praxis des Arztes durchsucht. Eine Patientin hatte angegeben, während einer Behandlung mit einem Smartphone gefilmt worden zu sein. Zudem soll der Mediziner unter Narkose sexuelle Handlungen an der wehrlosen Frau vorgenommen haben. Bei der Durchsuchung soll bereits damals eine "Spycam" sichergestellt worden sein, heißt es in dem Bericht.
Seit Juli befindet sich der Grazer Mediziner in Zürich in Untersuchungshaft. Dort wird gegen ihn unter anderem wegen des Verdachts auf "Schändung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte" ermittelt.
Der Verdacht: Der Arzt soll Patientinnen unter einem Vorwand dazu gebracht haben, sich vollständig auszuziehen. Einige Frauen soll er betäubt und anschließend auf einem Gynäkologenstuhl missbraucht haben. Versteckte Kameras sollen die mutmaßlichen Taten aufgezeichnet haben.
Wegen der Verbindungen des Beschuldigten in die Steiermark stehen die Schweizer Behörden mit den österreichischen Ermittlern in Kontakt. In Graz laufen Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.
In der Schweiz haben sich bereits zahlreiche ehemalige Patientinnen bei den Behörden gemeldet. "Bis Ende August haben sich mehrere Dutzend ehemalige Patientinnen aus der Zürcher Praxis des Arztes bei den Zürcher Strafverfolgungsbehörden gemeldet", heißt es von der Schweizer Medienstelle gegenüber der "Kleinen Zeitung".
Danach kamen weitere Meldungen hinzu: "Seit Ende August haben sich vereinzelt noch weitere besorgte Patientinnen bei uns gemeldet. Ob sie Opfer geworden sind, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen."
Für die steirische Praxis gibt es noch keine konkrete Zahl möglicher Opfer. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizei ging zuletzt von weiteren möglichen Opfern aus und rief Betroffene dazu auf, sich bei einem Verdacht zu melden, heißt es in dem Bericht der Tageszeitung.
In der Steiermark tauchten laut "Kleine Zeitung" im Jahr 2021 erste Verdachtsmomente auf. Eine Frau hatte damals angegeben, das ungute Gefühl gehabt zu haben, gefilmt worden zu sein. Konkrete Beweise lagen jedoch nicht vor.
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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Die Staatsanwaltschaft Graz leitete damals kein Ermittlungsverfahren ein. Die Begründung: "Es lag kein ausreichender Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vor, der Ermittlungen gerechtfertigt hätte", heißt es in der Tageszeitung.
Erst später kam es sowohl in Österreich als auch in der Schweiz zu Ermittlungen. Gegen den Mediziner wurde schließlich ein Berufsverbot ausgesprochen, später folgte seine Festnahme.
Eine Ursache für die lange Verfahrensdauer waren sogenannte Siegelungen von Beweismitteln nach Schweizer Strafrecht. Dabei können sichergestellte Dokumente oder Datenträger zunächst vor dem Zugriff der Ermittler schützen lassen. Unter anderem sollen damit Berufsgeheimnisse gewahrt werden.
"Die Verfahrensdauer ist jeweils von mehreren Faktoren abhängig. Hauptfaktor in diesem Fall waren die Siegelungen von Beweismitteln, welche der Beschuldigte mehrfach und gestaffelt erklärt hat sowie die damit verbundenen gerichtlichen Entsiegelungsverfahren nach Schweizer Strafrecht, welche teilweise mehrere Jahre dauerten und wovon das letzte erst Mai 2026 bundesgerichtlich entschieden wurde", erläutert die Schweizer Medienstelle gegenüber der "Kleinen Zeitung".
Erst nach den entsprechenden Entscheidungen konnten die Ermittler mit der Auswertung der betroffenen Beweismittel beginnen. Auch die Menge des Materials verzögert die Ermittlungen. "Das auszuwertende Beweismaterial ist sehr umfangreich, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt."
Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.