Justiz geht auf Nummer sicher

Benko-Fahrt ins Gericht birgt kurioses Problem

Die Überstellung des seit Jänner in U-Haft befindlichen René Benko nach Tirol wird nicht auf schnellstem Wege erfolgen. Das hat einen kuriosen Grund.
Michael Rauhofer-Redl
04.09.2025, 16:19
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Seit Ende Jänner sitzt der frühere Signa-Mogul René Benko in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. In wenigen Wochen wird sich der gefallene Immo-Jongleur erstmals in Innsbruck vor Gericht verantworten müssen. Sein erster Prozess startet am 14. Oktober und ist für zwei Tage anberaumt.

Nach Tirol überstellt soll Benko offenbar erst unmittelbar vor Prozessbeginn werden. Wie die APA am Donnerstag berichtet, soll der 48-Jährige wohl einen Tag davor nach Tirol gebracht werden, wo er dann in der JA Innsbruck eine Zelle beziehen wird. Doch der Transport zwischen Wien und Innsbruck wird nicht auf dem schnellsten Weg, dem großen deutschen Eck, erfolgen.

Benko muss in Österreich bleiben

Diese Route kommt für den Häftlingstransport nicht infrage, erklärt die APA unter Berufung auf interne Unterlagen. Denn würde sich Benko auf deutschem Staatsgebiet befinden, könnten deutsche Behörden – rein theoretisch – einen italienischen Haftbefehl gegen Benko vollziehen.

Dieser wurde im Dezember des Vorjahres erlassen. Die italienischen Behörden werfen Benko und anderen Beschuldigten etwa die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Betrugs- und Korruptionsdelikte vor. Um Schwierigkeiten in dieser Causa zu vermeiden, dürfte für die Anreise nach Tirol eine deutlich längere innerösterreichische Route gewählt werden.

Prozess in Schwurgerichtssaal verlegt

Aufgrund des zu erwartenden Andrangs auf den Prozess wird dieser im Schwurgerichtssaal des Innsbrucker Landesgerichts stattfinden. Benko muss sich wegen des Verdachts der betrügerischen Krida verantworten. Die Justiz geht davon aus, dass Benko im Rahmen seiner Insolvenz Vermögenswerte beiseite geschafft hat, und dadurch die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert hat.

Für René Benko gilt die Unschuldsvermutung.

{title && {title} } mrr, {title && {title} } Akt. 13.10.2025, 13:34, 04.09.2025, 16:19
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