Das letzte Weckerl ist gegessen, das Brotsackerl leer – und schon wartet vor den Mistkübeln die nächste Frage: Wohin damit? Eigentlich sieht die Sache nach einem klaren Fall für das Altpapier aus. Wäre da nicht dieses durchsichtige Sichtfenster aus Kunststoff. Muss man es deshalb tatsächlich in den Restmüll werfen?
Sprecherin der MA 48, Sandra Holzinger, erklärt gegenüber "Heute", wann das Brotsackerl ins Altpapier darf – und ab wann es im Restmüll landen muss.
Die gute Nachricht zuerst: Ein typisches Brotsackerl aus Papier mit einem kleinen Sichtfenster muss nicht automatisch in den Restmüll wandern. "Grundsätzlich können solche Brotsackerl mit einem Sichtfenster ins Altpapier", erklärt Holzinger im Gespräch mit "Heute". Entscheidend ist allerdings das Verhältnis zwischen Papier und Kunststoff. Das Sichtfenster darf nicht den Großteil der Verpackung ausmachen.
Ist nur ein kleinerer Teil des Sackerls durchsichtig, darf die gesamte Verpackung in Wien im Altpapiercontainer landen. Als Orientierung nennt die MA 48 etwa ein Viertel oder ein Drittel Kunststoffanteil. "Wenn es nur ein Drittel oder ein Viertel Sichtfenster ist und der Rest Papier, dann darf es ins Altpapier", so die Sprecherin.
Anders sieht die Sache aus, wenn das Sichtfenster besonders groß ausfällt. Besteht beispielsweise rund die Hälfte der Verpackung aus dem transparenten Material, ist die Altpapiertonne laut MA 48 nicht mehr der richtige Ort: "Wenn's jetzt ein Sackerl wäre, wo die Hälfte aus einem Sichtfenster besteht, dann muss das in den Restmüll", stellt die Sprecherin klar.
Die einfache Faustregel lautet für Wiener Haushalte damit: Überwiegt eindeutig das Papier und nimmt das Sichtfenster nur einen kleineren Teil ein, darf das Brotsackerl zum Altpapier. Macht das Sichtfenster hingegen etwa die Hälfte der Verpackung aus, gehört das gesamte Sackerl in den Restmüll.