Die Frage der Stunde: Was weiß man über Roland Weißmanns Ende als ORF-Chef? Der Generaldirektor (57) war am Wochenende völlig überraschend zurückgetreten. Der Grund: Angeblich ungebührliches Verhalten gegenüber einer deutlich jüngeren Mitarbeiterin ganz am Anfang seiner Amtszeit im Jahr 2022.
Dem Stiftungsrat wurde offenbar belastendes Ton-, Bild- und Textmaterial aus Chats zugespielt – Insider vermuten dahinter nun jedoch eine von langer Hand geplante "brutale Rache-Aktion" mit persönlicher Komponente. Denn die betroffene Frau soll sich derzeit in einer Liaison mit jenem Top-Manager befinden, der sie dazu überredet haben könnte, via Anwalt die schweren Anschuldigungen jetzt auf den Tisch zu legen.
Der gewichtige Mann gilt als bekennender Weißmann-Gegner und soll sich zuletzt im Clinch mit dem scheidenden Sender-Chef befunden haben, weil dieser ihm offenbar ein lukratives Pensions-Paket nicht genehmigen wollte – es dürfte um Millionenbeträge gehen. Zudem seien ihm zahlreiche wichtige und publikumswirksame Agenden entzogen worden, die dem Manager überaus wichtig gewesen waren, er wurde "völlig kaltgestellt", so ein ranghoher Mitarbeiter.
Besonders der Zeitpunkt der Vorwürfe macht Branchenkenner stutzig: Das Drama nahm kurz vor der letzten Stiftungsratssitzung vor der Ausschreibung des neuen Chefs am Küniglberg im Herbst Fahrt auf. Weißmann wollte wohl für eine zweite Amtszeit kandidieren. "Er wurde eiskalt abgeschossen", kommentiert ein Insider die Causa – ohne die Vorwürfe verharmlosen zu wollen, "die zu prüfen sind".
Weißmann wehrt sich indes gegen die Anschuldigungen und will sich kein Fehlverhalten vorwerfen lassen: Er habe sich "schweren Herzens und ausschließlich in reiner Verbundenheit zum ORF, für den er mehr als 30 Jahre zum Wohl des Unternehmens tätig war, trotz seiner Überzeugung, dass er kein Fehlverhalten gesetzt hat, am Sonntagvormittag dazu entschlossen, zurückzutreten", ließ sein Anwalt wissen.
"Weißmann hätte sich einen ehrlichen und lauteren Umgang mit Fakten verdient, aber es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass der Vorsitzende des Stiftungsrates es präferiert, ein eigenes Bild der Realität zu haben", so sein Anwalt in einer Stellungnahme. Die Unschuldsvermutung gilt.