Im Unterweger-Häf’n in Graz-Jakomini teilt sich der mordverdächtige Cobra-Beamte Manuel M. (30) derzeit eine Zelle mit mehreren Schwerverbrechern. Auch die Vorwürfe gegen den sportlichen Steirer wiegen schwer: Er steht im Verdacht, die 34-jährige Fitnesstrainerin Johanna G. ermordet zu haben – wir berichteten.
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Im Verhör mit Kripo-Kollegen sprach der leidenschaftliche Polizist indes von einem tödlichen Unfall beim einvernehmlichen Liebesspiel. Fest steht: Das Opfer wurde durch einen Polizeigürtel erdrosselt, der laut "Heute"-Informationen sogar noch um den Hals der verscharrten Leiche lag. Laut "Kronen Zeitung" behauptet der Beschuldigte: "Sie zog sich selbst den Gurt zu."
Der 30-Jährige habe die Online-Bekanntschaft erst wenige Male getroffen, überraschend teilte sie ihm mit, schwanger zu sein. Die Aussprache in der Tillmitscher Wohnung kurz des Opfers vor ihrem Verschwinden sei locker gewesen, es wurden sogar "ein paar Bier getrunken", danach fuhren beide gemeinsam eine mit dem Auto raus, "um den Kopf zu lüften".
Auf einem Parkplatz sei es dann sexuell zur Sache gegangen, gab der Cobra-Cop zu Protokoll. Das Opfer saß dabei am Beifahrersitz. Auf ihren Vorschlag hin habe er ihr seinen Polizeigürtel mit Klettverschluss umgelegt, und an der Nackenstütze befestigt. Sie zurrte laut seiner Aussage dann den Gurt, auf den Cobra-Beamte zählen, zu fest zu. Ihre Nase habe zu bluten begonnen, bevor sie das Bewusstsein verlor.
Verzweifelt und panisch versuchte er laut Protokoll dann noch, seine 34-Jährige Bekanntschaft zu retten. "Weil mir das ja niemand glauben würde", brachte er die Leiche schließlich weg und "begrub" sie auf dem Grundstück seiner Großeltern.
Wieso er nicht die Einsatzkräfte gerufen habe, warum er das Handy des Opfers einfach aus dem Autofenster warf und weshalb er zu Beginn seiner Einvernahme den Beamten erklärte, Johanna G. nicht zu kennen – das müssen die Ermittler klären. Seine Verteidigerin Astrid Wagner – sie wird jetzt durch Anwältin Ina-Christin Stiglitz unterstützt – ist jedenfalls von der Unfall-Version überzeugt. Familie, Freunde und Bekannte des Opfers sowie die Staatsanwaltschaft verständlicherweise nicht. Dennoch: Es gilt die Unschuldsvermutung.