Kaum ist das neue Kopftuchverbot an Österreichs Schulen in Kraft, beschäftigt es bereits den Verfassungsgerichtshof. Am ersten Schultag im Osten wurde ein Antrag auf Aufhebung des Gesetzes eingebracht. Gleichzeitig melden einzelne Wiener Schulen erste Verstöße.
Seit Montag dürfen Mädchen unter 14 Jahren an Schulen kein Kopftuch mehr tragen. Mit dem Schulbeginn in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wird die neue Regelung nun erstmals im Schulalltag angewendet.
An Schulen in Wiener Bezirken kam es vereinzelt bereits zu Verstößen. Ein "Heute"-Lokalaugenschein an einer privaten Islam-Volksschule zeigte, dass sich viele gegen das neue Gesetz sträuben würden.
An mehreren Schulen soll zudem ein möglichst diskreter Umgang mit Verstößen vereinbart worden sein. Demnach wird die Direktion informiert, die anschließend die weiteren Schritte übernimmt. Damit sollen die Lehrkräfte entlastet werden.
Vorgesehen sind zunächst Gespräche mit den betroffenen Schülerinnen und danach mit ihren Eltern. Wird das Kopftuchverbot weiterhin nicht eingehalten, sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich.
Parallel dazu beginnt bereits die juristische Auseinandersetzung mit dem Gesetz. Wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichtshofs der "Presse" am Montag bestätigte, ist ein erster Antrag einer Person auf Aufhebung des entsprechenden Paragrafen 43a des Schulunterrichtsgesetzes eingelangt. Die Antragstellerinnen sind zwei minderjährige Schülerinnen aus Niederösterreich und deren Mutter.
Ein solcher Antrag ist möglich, wenn die betreffende gesetzliche Regelung für den Antragsteller unmittelbar wirksam geworden ist. Eine Strafe muss dafür nicht zwingend bereits ausgesprochen worden sein.
Bereits im März hatten fünf Schülerinnen zwischen neun und zwölf Jahren gemeinsam mit ihren Eltern versucht, mit Individualanträgen gegen die Regelung vorzugehen.
Damals war das Kopftuchverbot allerdings noch nicht in Kraft. Die Betroffenen konnten deshalb zu diesem Zeitpunkt noch nicht unmittelbar von der Bestimmung betroffen sein. Der VfGH wies die Anträge als unzulässig zurück – mehr dazu hier.
Seit 1. September gilt das Gesetz nun. Mit dem Schulstart im Osten Österreichs kommt es erstmals im regulären Unterricht zur Anwendung.
Der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger erklärte am Montagmittag gegenüber der "Presse", dass ihm bislang keine Meldungen über großflächige Verstöße vorliegen.
Er geht davon aus, dass die Informationsarbeit der Schulen im Vorfeld Wirkung gezeigt hat. Zahlreiche Schulleitungen hätten bereits während der Ferien Gespräche mit betroffenen Familien geführt.
Sollte es allerdings zu den im Vorfeld angekündigten koordinierten Verstößen ganzer Communities kommen, sieht Kimberger nicht mehr die Schulen in der Verantwortung. Solche Fälle müssten seiner Ansicht nach von den Behörden behandelt werden.