"Ich bin Realistin"

Bauer sicher: Kopftuchverbot wird vor Gericht landen

Seit Dienstag gilt das Kopftuchverbot für unter 14-jährige Schülerinnen. Ministerin Bauer rechnet bereits mit einer Anfechtung vor dem Höchstgericht.
Newsdesk Heute
02.09.2026, 13:57
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben
Hör dir den Artikel an:
00:00 / 02:45
1X
BotTalk

Seit Dienstag gilt das Kopftuchverbot für unter 14-jährige Schülerinnen an Schulen. Familien- und Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) rechnet damit, dass die neue Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof landen wird – zeigt sich aber zuversichtlich, dass sie diesmal hält.

Wie viele Mädchen tatsächlich betroffen sind, ist derzeit noch offen. Im Herbst soll dazu gemeinsam mit dem Bildungsministerium eine Erhebung durchgeführt werden. Eine konkrete Datengrundlage gibt es laut Bauer bislang nicht, lediglich Schätzungen von Experten.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen

Diese würden sich unter anderem an Wien orientieren. Von 84.000 Schülerinnen unter 14 Jahren seien dort 41 Prozent der Schüler muslimisch. In Linz liege der Anteil bei 37 Prozent. Aus Deutschland wisse man zudem, dass mehr als jede dritte junge Frau ein Kopftuch trage.

Auf Wien umgelegt ergebe das laut Bauer deutlich mehr als 10.000 Betroffene. "Es sind also keine Einzelfälle", so die Ministerin gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten".

Bis zu 800 Euro Strafe möglich

Vor dem Inkrafttreten wurde ein Semester lang auf Aufklärung gesetzt. Schulen und Direktionen wurden informiert, zudem fanden Elternabende statt. Bauer berichtet auch von Fällen aus Sommerschulen, bei denen Mütter ihren Töchtern bereits am Schuleingang das Kopftuch abgenommen hätten, obwohl das Verbot damals noch nicht galt.

Für die Ministerin steht zunächst die Unterstützung der Mädchen im Mittelpunkt. "Es ist ein gutes Gesetz, wenn Mädchen bestärkt werden und wir die Sichtbarkeit und die Selbstbestimmtheit insbesondere von Schülerinnen stärken können."

Das Vertrauensverhältnis zwischen Schülerinnen und Lehrpersonal dürfe dabei nicht beschädigt werden. "Die Lehrkräfte werden nicht zu Polizisten im Klassenzimmer."

Wird das Verbot nicht eingehalten, soll zunächst die Schulleitung Gespräche mit dem Mädchen und dessen Eltern führen. Bleiben diese erfolglos, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet, die weitere Experten hinzuziehen kann. Erst wenn weiterhin keine Einsicht besteht, können Strafen von bis zu 800 Euro verhängt werden.

Bauer erwartet Gang zum Höchstgericht

Ein früheres Kopftuchverbot war vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Bauer betont, dass die damaligen Erkenntnisse bei der neuen Regelung berücksichtigt worden seien.

Das Verbot gilt nun auch an Privatschulen. Zudem sollen Umgehungskonstruktionen über den Hausunterricht verhindert werden. Für Schüler mit schlechten Deutschkenntnissen sei ein Wechsel in den Hausunterricht laut Bauer nahezu unmöglich.

"Wir haben es nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet. Wir haben viele Monate nicht nur inhaltlich darüber verhandelt, sondern es auch auf Punkt und Beistrich geprüft. Verfassungsjuristen waren eingebunden."

Trotzdem erwartet die Ministerin eine neuerliche rechtliche Auseinandersetzung. "Ich bin zuversichtlich, dass es halten wird. Das letzte Wort hat das Höchstgericht, und ich bin Realistin: Sobald die ersten Strafen ausgesprochen werden, wird es eine Anfechtung vor dem Verfassungsgerichtshof geben."

Integrationspflicht soll Frauen erreichen

Bei älteren Mädchen und Frauen setzt Bauer auf die geplante Integrationspflicht. Viele Betroffene würden Beratungsstellen nicht wegen einer möglichen Unterdrückung durch ihre Männer aufsuchen, sondern erstmals dann, wenn sie zur Teilnahme an einem Sprachkurs verpflichtet werden.

"Deswegen ist das Integrationspflichtengesetz in meinen Augen auch die wichtigste frauenpolitische Maßnahme im Integrationsbereich, weil wir damit alle Frauen erreichen."

Auch Männer sollen laut Bauer stärker in die Verantwortung genommen werden. Gegen Nötigung und Gewalt an Frauen gebe es bereits entsprechende Strafgesetze. Begleitmaßnahmen zum Kopftuchverbot sollen sich zudem an jüngere Burschen richten, die in patriarchalen Strukturen aufgewachsen seien.

Streit um Integrationspaket

Beim geplanten Integrationspflichtengesetz gibt es innerhalb der Koalition noch keinen endgültigen Durchbruch. Der Entwurf aus Bauers Ressort liegt laut der Ministerin seit Jahresbeginn vor.

Gleichzeitig wartet sie auf den Entwurf zur Reform der Sozialhilfe. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) habe angekündigt, dass die Maßnahmen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten sollen. Im Oktober beginne der Fristenlauf, anschließend müsse das Gesetz in Begutachtung gehen.

Bauer sieht die Verantwortung für die noch fehlende Vorlage beim Sozialministerium. Auf Berichte über ein angespanntes Verhältnis zwischen ihr und Schumann reagiert sie knapp: "Ein gutes Verhältnis ist keine politische Kategorie. Was am Ende zählt, ist das Ergebnis."

Integration könnte früher beginnen

Das verpflichtende Integrationsprogramm soll Asylberechtigte mit positivem Bescheid, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene aus der Ukraine sowie weitere Drittstaatsangehörige erfassen.

Sollten die finanziellen Mittel ausreichen, könnte die Verpflichtung auch auf Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit ausgeweitet werden. Für diese Gruppe wären laut Bauer auch vorbereitende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt möglich, obwohl dieser für sie noch nicht geöffnet ist.

{title && {title} } red, {title && {title} } 02.09.2026, 13:57