Nur wenige Wochen nach seiner Verurteilung in Wien ist der frühere syrische Polizeichef Mussab Abou R. offenbar verschwunden. Hinweise sprechen dafür, dass sich der wegen Folter zu acht Jahren Haft verurteilte Mann inzwischen wieder in Syrien aufhalten könnte.
Anfang Juli hatte das Wiener Landesgericht den ehemaligen Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa gemeinsam mit dem früheren Chef der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, Khaled Al H., zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt. Beide wurden wegen Folter und weiterer schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten schuldig gesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wie das Nachrichtenmagazin "Profil" am Freitag berichtete, könnte Mussab Abou R. Österreich verlassen haben. Das Magazin beruft sich dabei auf einen Journalisten der "New York Times" sowie auf anonyme Quellen.
Eine Sprecherin des Wiener Landesgerichts bestätigte auf APA-Anfrage, dass dem Gericht keine offizielle Mitteilung über eine mögliche Ausreise vorliege. Allerdings sei ein Facebook-Posting von Familienangehörigen, das auf eine Rückkehr des Mannes nach Syrien hindeute, zum Gerichtsakt genommen worden.
Nach den Feststellungen des Erstgerichts waren die beiden Angeklagten in ihren damaligen Funktionen in Raqqa an staatlich organisierter und systematischer Folter beteiligt. Festgenommene Zivilisten seien misshandelt und teilweise mit Waffen gequält worden, um Proteste gegen das Regime des inzwischen gestürzten syrischen Präsidenten Bashar al-Assad zu unterdrücken.
Nach dem Urteil erklärte Tatiana Urdanetta-Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights (CEHRI), die Opfer hätten viele Jahre auf diese Entscheidung warten müssen. Die Organisation hatte Betroffene betreut und Zeugen nach Wien gebracht.
Anders als der ebenfalls verurteilte Khaled Al H., der seit Dezember 2024 in Untersuchungshaft sitzt, war Mussab Abou R. vor, während und nach dem Prozess auf freiem Fuß.
Das Oberlandesgericht Wien hatte nach seiner Festnahme einer Haftbeschwerde stattgegeben. Die Richter sahen – anders als das Landesgericht – keine Fluchtgefahr, weshalb der Mann wieder entlassen wurde.
Laut einem Facebook-Beitrag von Familienangehörigen soll sich Mussab Abou R. seit 29. Juli nicht mehr in Österreich befinden. In dem Posting wird seine Rückkehr nach Syrien gefeiert.