Am Dienstag ist die Begutachtungsfrist für den Entwurf zur Messenger-Überwachung ausgelaufen. Mit der Maßnahme könnten Sicherheitsbehörden bei Terrorverdacht auf Messenger-Daten von Gefährdern zugreifen.
Obwohl ÖVP und SPÖ für eine solche Überwachung sind, zeigt sich der kleinste Koalitionspartner skeptisch. NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak sagte zur "Tiroler Tageszeitung" und den "Oberösterreichischen Nachrichten": "Wenn das Regierungsprogramm gilt, gibt es diesen Beschluss nicht."
Er kritisierte, dass "wesentliche Fragen" noch offen seien – etwa wenn es um die Software-Anbieter und Sicherheitslücken geht. "Ich werde da sicher nicht mitstimmen", so der NEOS-Politiker.
Amnesty International und die Datenschützer von epicenter.works unterstrichen ihre Kritik am Dienstag noch einmal. Beide Organisationen sprachen auch nicht von Messenger-Überwachung, sondern vom "Bundestrojaner" bzw. von "Spionagesoftware". Ein verfassungs- und menschenrechtskonformer Einsatz dessen sei ausgeschlossen, sagte Charlotte Deiss von Amnesty.
Thomas Lohninger von epicenter.works erinnerte daran, dass bereits vier Versuche für eine solche Regelung gescheitert seien. Auch das nun fünfte Vorhaben könne nicht umgesetzt werden, es sei grundrechtsfeindlich und gefährdend.
Offener zeigt sich die SPÖ, die die Vorgängerregelung noch mit den NEOS vor dem Verfassungsgerichtshof zu Fall gebracht haben, es sei eine "unangebrachte Massenüberwachung ohne Grund" gewesen, erklärte Staatssekretär Jörg Leichtfried im Ö1-Morgenjournal am Mittwoch.
Doch beim jetzigen Entwurf sei alles anders: "Es ist eine gezielte Überwachung von ganz wenigen Menschen, die Terroranschläge planen", so der SP-Mann. Man habe Änderungen eingebaut, wodurch es jetzt einen noch besseren Gesetzesvorschlag gebe, betonte er.
Leichtfried erklärte das geplante Überwachungs-Prozedere: Erst müsse der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden und zustimmen. Weiters brauche es eine richterliche Bewilligung – "ohne der geht gar nichts". Sollte eine Gefahr von Rechtsverletzungen bestehen, könne das Verfahren jederzeit abgebrochen werden, so der Staatssekretär im Innenministerium.
Die Überwachung werde nur dann eingeleitet, "wenn ein massiver Verdacht da ist, dass es in Kürze zu Anschlägen kommt", sagte Leichtfried. Grundsätzlich sei eine Höchstzahl von 35 Personen im Jahr vorgesehen, bei einer Überschreitung müsse das Parlament informiert werden.