Für viele Haushalte in Österreich bringt das Jahr 2026 eine spürbare Entlastung. Der ORF-Beitrag muss nämlich nicht mehr von allen gezahlt werden - und durch neue Regeln profitieren jetzt deutlich mehr Menschen als bisher.
Der große Unterschied: Die Berechnung wurde massiv vereinfacht. Früher musste man seinen tatsächlichen Mietaufwand genau nachweisen, Eigenheimbesitzer kamen mit einer geringen Pauschale davon. Damit ist jetzt Schluss, berichtet die "Kronen Zeitung".
Seit Jahresbeginn gilt nämlich eine einheitliche Lösung: Vom Nettoeinkommen werden pauschal 500 Euro für Wohnkosten abgezogen - egal ob Miete oder Eigentum. Dadurch rutschen viele Haushalte überhaupt erst unter die maßgebliche Einkommensgrenze.
Konkret heißt das: Wer allein lebt, darf rund 1.465 Euro netto verdienen. Durch die neue Pauschale kann das tatsächliche Einkommen aber deutlich höher liegen. In vielen Fällen sind so bis zu etwa 1.965 Euro netto möglich und trotzdem ist eine Befreiung drin.
Anspruch haben unter anderem Personen mit Pflegegeld, kleinere Pensionen, Arbeitslose, Sozialhilfe-Bezieher oder auch Lehrlinge. Auch Menschen mit Hörbehinderung zählen dazu.
Die ORF-Beitrags Service GmbH erklärt gegenüber der "Kronen Zeitung": "Bisher wurde in der FGO der tatsächliche Mietaufwand als Abzugsposten angeführt; zusätzlich gab es eine Eigenheimpauschale von 140 Euro. Im Sinne der effizienten und straffen Verwaltung wurde anstelle der aufwendigen Berechnung die Wohnkostenpauschale von 500 Euro gesetzlich festgeschrieben."
Außerdem heißt es in dem Statement an die Tageszeitung: "Wenn das Haushaltsnettoeinkommen gemäß §5 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 die für eine Befreiung maßgeblichen Richtsätze übersteigt, wird als abzugsfähige Ausgabe ein monatlicher Pauschalbetrag in der Höhe von 500 Euro als Wohnaufwand berücksichtigt. Sollte der tatsächliche Mietaufwand (Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten) den Pauschalbetrag übersteigen, so wird dieser anstelle des Wohnaufwandes berücksichtigt. Eine mögliche Mietzinsbeihilfe ist anzurechnen."
Besonders profitieren jetzt auch Hausbesitzer. Statt wie bisher nur 140 Euro werden nun ebenfalls 500 Euro angerechnet. Mieter können sogar noch mehr abziehen - nämlich dann, wenn ihre tatsächlichen Wohnkosten darüber liegen, heißt es in dem Bericht. Auch bei größeren Haushalten steigen die Grenzen: Für zwei Personen liegt sie bei über 2.300 Euro netto, jede weitere Person erhöht den Wert zusätzlich.
Wer die Befreiung bekommt, spart gleich mehrfach. Neben dem ORF-Beitrag selbst fallen auch Zuschüsse etwa für Telefonkosten an, dazu kommen Vorteile bei den Stromkosten durch einen Sozialtarif, berichtet die "Krone". Unterm Strich sind so schnell mehr als 25 Euro pro Monat drin - bei der Stromrechnung oft noch deutlich mehr.
Wichtig ist nur eines: Der Antrag muss gestellt werden. "Sie müssen bei der OBS einen Antrag stellen", heißt es dazu in der "Kronen Zeitung". Und: "Das Formular finden Sie auf unserer Homepage, in den Gemeindeämtern und im Bedarfsfalle wird dieses auch von der OBS zugeschickt."