Die Gastronomie in Österreich kommt kaum zum Luft holen. Ein akuter Fachkräftemangel stellte viele Restaurants, Bars und Cafés in den vergangenen Jahren vor große Herausforderungen. Aktuell hat sich die Situation wieder gebessert. "Nicht zuletzt auch durch die starken Lohnsteigerungen in der Gastronomie. Dazu kommt, dass viele Mitarbeiter, die sich im Zuge der Pandemie anderen Branchen zugewandt haben, nun wieder in die Gastronomie zurückkehren", erklärt Wiener Gastro-Sprecher Thomas Peschta gegenüber "Heute".
Dennoch sei es nach wie vor schwer, gute Fachkräfte zu finden - und die neuen Zuverdienstregeln für Arbeitslose könnten die Situation ab kommenden Jahr wieder verschärfen.
"Wenn der geringfügige Zuverdienst zum Arbeitslosengeld nicht mehr erlaubt ist, stellt uns das vor große Probleme", klagt Ernst Lackner, Betreiber vom G'schamsten Diener im 6. Bezirk. Damit würden die Zehnstundenkräfte wegfallen - darunter auch das Putzteam. Vollzeitkräfte würden den Betrieben weit mehr kosten - oder für viele gar unleistbar sein. "Diese neue Regelung trifft uns wirklich hart und jeder ist damit unglücklich."
Ab 1. Jänner 2026 ist es nur noch in bestimmten, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen erlaubt, geringfügig zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe dazuzuverdienen.
Nur noch vier gesetzlich definierte Personengruppen (hier angeführt) dürfen diese Möglichkeit weiterhin nutzen. Alle anderen müssen ihre geringfügige Beschäftigung bis spätestens 31. Jänner 2026 beenden – sonst verlieren sie rückwirkend ihren Leistungsanspruch.
Auch Peschta ist sicher, dass die neuen Zuverdienstregeln für Arbeitslose eine Veränderung bringen werden. "Wie genau sie sich auswirken, ist jetzt allerdings noch offen und wird sich erst im Frühjahr zeigen."
Geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld nur noch in Ausnahmen erlaubt. Das musst du dazu wissen.