Böse Überraschung

Pensions-Beben: Neue Regel kostet Rentner Hunderte Euro

Üble Nachricht für Tausende Pensionisten: Wegen einer gesetzlichen Neuregelung fallen sie im kommenden Jahr um Hunderte Euro um.
19.10.2026, 14:26
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Für zahlreiche Pensionisten in Österreich fällt die Pensionserhöhung 2027 deutlich geringer aus als für andere. Grund dafür ist eine seit 2026 geltende Regelung, die bei der ersten jährlichen Pensionsanpassung nur die Hälfte der regulären Erhöhung vorsieht.

Betroffen sind Personen, deren Pensionsstichtag im Jahr 2026 liegt. Sie erhalten ab Jänner 2027 statt der vorgesehenen 2,95 Prozent lediglich 1,475 Prozent mehr Pension. Das gilt für ein monatliches Gesamtpensionseinkommen von bis zu 6.930 Euro brutto. Wer bereits vor 2026 in Pension gegangen ist, erhält hingegen grundsätzlich die volle Anpassung.

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Hunderte Euro Unterschied pro Jahr

Wie stark sich die Regelung finanziell auswirkt, zeigt ein Rechenbeispiel von finanz.at: Bei einer Bruttopension von 3.000 Euro würde die reguläre Erhöhung um 2,95 Prozent Monat für Monat 88,50 Euro zusätzlich bringen.

Neupensionisten erhalten 2027 allerdings nur die Hälfte davon, also 44,25 Euro. Auf 14 Pensionszahlungen gerechnet entgehen ihnen dadurch 619,50 Euro brutto im Jahr.

Auch bei einer Bruttopension von 2.000 Euro ist der Unterschied deutlich spürbar. Statt einer monatlichen Erhöhung um 59 Euro gibt es lediglich 29,50 Euro mehr. Über das gesamte Jahr gerechnet macht das einen Unterschied von 413 Euro brutto.

Bei einem Gesamtpensionseinkommen von mehr als 6.930 Euro gilt 2027 eine andere Berechnung: Statt einer prozentuellen Erhöhung gibt es regulär einen Fixbetrag von 204,44 Euro. Bei der ersten Pensionsanpassung wird auch dieser halbiert, womit die Erhöhung 102,22 Euro gerade einmal ausmacht.

Neue Regel ersetzt bisheriges System

Hintergrund ist eine Änderung bei der sogenannten Aliquotierung. Früher richtete sich die Höhe der ersten Pensionserhöhung danach, in welchem Monat jemand in Pension gegangen war.

Dieses System wurde Anfang 2026 durch eine einheitliche Regelung ersetzt. Seither erhalten alle Neupensionisten bei ihrer ersten jährlichen Anpassung grundsätzlich nur 50 Prozent des vorgesehenen Erhöhungsbetrags, unabhängig vom Monat ihres Pensionsstichtags. Ab der darauffolgenden jährlichen Pensionsanpassung steht wieder die volle Erhöhung zu.

tmw, 19.10.2026, 14:26