Weinendes Opfer, lachende Angeklagte vor Gericht – ein Anblick, an dem man sich in Wien vor Gericht beinahe schon gewöhnen musste. Gleich sieben Jugendlichen wurde an vier Verhandlungstagen wegen Missbrauchs der sexuellen Integrität und Vergewaltigung einer Lehrerin (29) aus Liesing sowie wegen Diebstahls, Erpressung und Brandstiftung der Prozess gemacht – wir berichteten.
Dabei schien die Jugendbande nicht immer alles ernst zu nehmen und offenbarte einmal mehr ein Sittenbild: während der Verhandlung tauschten die Burschen untereinander immer wieder süffisante Blicke aus, rollten die Augen bei der Video-Aussage des Opfers oder freuten sich über die entlastenden Aussagen ihrer Freunde.
Die sichtlich verzweifelte Lehrerin wurde regelrecht verhöhnt: "Ich glaube, sie hat das genossen, dass sie von ihnen so vergöttert wurde", meinte eine Angehörige eines Angeklagten, die Beschuldigten nickten eifrig. Ein Ex-Schüler behauptete sogar. "Sie hat uns sexy Blicke zugeworfen."
Laut Staatsanwältin war die Pädagogin nach einem freiwilligen Treffen mit einem der Angeklagten in eine "Abwärtsspirale" geraten, aus der sie "nicht mehr herauskam". Ihre panische Angst, die heimliche Affäre mit dem 16-Jährigen komme raus, sei von den restlichen Jugendlichen "schamlos ausgenutzt" worden.
Wochenlang belagerten die Burschen laut Anklage die Wohnung der Lehrerin, gingen ein und aus, feierten laute Partys und konsumierten dort Drogen. Aus besonderer Boshaftigkeit sollen sie auch noch die Wohnung in Brand gesteckt haben, die Handschellen klickten.
Vor Gericht bestritten alle Angeklagten die Missbrauchs- und Vergewaltigungsvorwürfe allesamt – es sei "freiwillig" gewesen, die Initiative sei nur von der Lehrerin ausgegangen. Eingestanden wurden nur Diebstähle, Überweisungen und kleinere Vergehen.
Der Schöffensenat ließ sich davon jedoch nicht beeinflussen, entschied am Ende allein anhand der Glaubwürdigkeit des Opfers – gerade weil das Opfer nichts beschönigte und anfängliche Freiwilligkeit auch in seiner Aussage eindeutig eingestand.
Der Erstangeklagte (15) wurde zu 3,5 Jahren Haft verurteilt, unter anderem wegen Vergewaltigung, Erpressung, Brandstiftung und Missbrauch. Ein weiterer Angeklagter muss für Vergewaltigung und weitere Delikte drei Jahre in Haft. Die übrigen Angeklagten fassten teilbedingte Haftstrafen aus – bis auf den 16-Jährigen, der ein Verhältnis mit dem Opfer hatte. Für ihn gab es einen Freispruch. Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Anders als im vieldiskutierten Fall "Anna" reichten die Schilderungen des Opfers, um (nicht rechtskräftige) Schuldsprüche juristisch zu rechtfertigen, was dem Vertrauen in die Justiz wohl guttun wird …