In Italien sorgt ein Salmonellen-Ausbruch für Aufregung: In der süditalienischen Region Apulien wurden zahlreiche Erkrankungsfälle registriert. Nun reagiert auch die Stadt Foggia mit einer ungewöhnlichen Vorsichtsmaßnahme.
Rohe, frische Tomaten dürfen dort vorerst nicht mehr in der Gemeinschaftsverpflegung verwendet oder ausgegeben werden. Das geht aus einer Mitteilung der Stadt hervor, die sich auf Vorgaben des Präventionsdepartements der örtlichen Gesundheitsbehörde ASL Foggia stützt.
Besonders im Visier der Gesundheitsbehörden stehen rohe Kirschtomaten. Nach Angaben der apulischen Behörden besteht ein Zusammenhang zwischen den im September registrierten Salmonellose-Fällen und dem Verzehr entsprechender Tomaten.
Bei den nachgewiesenen Erregern handelt es sich demnach unter anderem um Salmonella Typhimurium und Salmonella Strathcona ST2559. Die Behörden gehen derzeit möglichen Übertragungswegen nach.
Um jedes vermeidbare Risiko zu reduzieren, hat der zuständige Dienst für Lebensmittelhygiene und Ernährung der ASL Foggia deshalb die Verwendung roher Tomaten in den bereits genehmigten Speiseplänen ausgesetzt.
Die Maßnahme trifft nicht nur einzelne Einrichtungen. Sie gilt für die Gemeinschaftsverpflegung und damit unter anderem für Schulkantinen, Krankenhäuser, Pflegeheime und sozialpflegerische Einrichtungen.
Statt roher Tomaten sollen andere Gemüsesorten auf den Teller kommen – allerdings nur, wenn diese gegart werden. Die Vorgabe betrifft sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen. Die Gemeinden und die betroffenen Betreiber wurden über die Anordnung informiert.
Die Behörden betonen, dass es sich um eine vorsorgliche Maßnahme handelt. Sie wurde nach dem Vorsorgeprinzip erlassen, während die Untersuchungen zur genauen Ursache und zur weiteren Verbreitung der Salmonellen-Ausbrüche noch laufen.
Wie lange die Tomaten-Sperre gilt, ist derzeit offen. Die Maßnahme bleibt laut Mitteilung in Kraft, bis die zuständige regionale Gesundheitsbehörde eine neue Entscheidung trifft. Erst wenn die Untersuchungen abgeschlossen und weitere Erkenntnisse vorliegen, könnte die Vorgabe wieder aufgehoben werden.