Wer über Online-Portale bucht, kennt den Ärger: Der Flug fällt aus – und bei der Erstattung des Gelds gibt’s plötzlich Ausreden, warum man nicht die vollen Ticketkosten zurückbekommt. Doch damit ist jetzt Schluss. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Fluglinien müssen künftig den gesamten Ticketpreis erstatten – inklusive allfälliger Vermittlungsgebühr.
Auslöser war ein Fall, der viele Reisende treffen könnte: Zwei Urlauber buchten über das Portal Opodo Flüge von Wien nach Lima und retour, für insgesamt 2.053,48 Euro. Dann die böse Überraschung: Beide Flüge wurden kurzfristig gestrichen. Bei der Erstattung folgte die nächste Enttäuschung: Die Fluglinie überwies nur 1.958,34 Euro – auf den 95,14 Euro Provision, die Opodo bei der Buchung kassiert hatte, blieben die Kunden sitzen.
Damit wollte sich das Sozialministerium nicht abfinden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Ministeriums – der Oberste Gerichtshof legte den Fall dem EuGH vor.
Dieser fällte nun ein klares Urteil: Auch die Vermittlungsprovision ist Teil des Ticketpreises und muss bei Flugausfall refundiert werden. Selbst dann, wenn die Airline die genaue Höhe der Gebühr gar nicht kennt.
„Fluglinien können sich nicht hinter Buchungsplattformen verstecken. Wenn sie deren Dienste nutzen, müssen sie auch für die vollen Kosten geradestehen.“Ulrike Königsberger-LudwigKonsumentenschutz-Staatssekretärin (SPÖ)
Heißt konkret: Wenn eine Fluggesellschaft zulässt, dass Plattformen wie Opodo Tickets in ihrem Namen verkaufen, trägt sie auch die Verantwortung für den Gesamtpreis – den sie zurückzahlen muss, wenn der Flug nicht stattfindet. Damit können Kunden, die über Plattformen wie Opodo Flüge buchen, künftig nicht mehr auf einem Teil ihrer Kosten sitzen bleiben, wenn etwas schiefläuft.
Konsumentenschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) erklärt gegenüber "Heute": "Ich sage es ganz klar: Wer trickst, verliert. Dieses Urteil beendet eine Praxis, die viele Kunden Geld gekostet hat. Fluglinien können sich nicht hinter Buchungsplattformen verstecken. Wenn sie deren Dienste nutzen, müssen sie auch für die vollen Kosten geradestehen."