Aufdringliche Pop-ups, die wie Gewinnspiele aussehen, aber kaum durchschaubare Bedingungen enthalten. Rabatte, die keine echten Rabatte sind, weil man erst viel Geld ausgeben muss, um sie einlösen zu können. Zustimmung zu Werbung und Datenverarbeitung, die so versteckt ist, dass man sie kaum merkt. Oder das einfache Anlegen eines Kundenkontos, das nachher nur kompliziert und langwierig wieder gelöscht werden kann.
All diese Tricks werden unter dem Begriff "Dark Patterns" zusammengefasst. Damit sollen Nutzer zu mehr Käufen und mehr Datenfreigaben verleitet werden – zum Vorteil der Plattform, nicht der Kunden.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht jetzt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Temu vor und hat eine Verbandsklage beim Handelsgericht Wien eingebracht.
Das Ziel: derartige manipulative Designmuster auf der Website und der App des chinesischen Online-Ramschhändlers zu unterbinden. Die Klage stützt sich unter anderem auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Zum einen geht es in der Klage um gewinnspielartige Verkaufsaktionen. Ein krasses Beispiel: Beim Einloggen bei Temu erhält man angeblich ein 200-Euro-Gutscheinpaket. Der Haken: Es sind gar keine 200 Euro auf einmal, sondern 20 Gutscheine mit geringerem Wert. Jeder dieser Gutscheine gilt auch nur, wenn man vorher einen bestimmten Mindestbetrag ausgibt. Zudem lassen sich die Gutscheine nicht kombinieren. Und: Sie laufen nach 24 Stunden ab.
Das heißt also: Um die versprochenen 200 Euro voll nutzen zu können, müsste man innerhalb von einem Tag viele einzelne Einkäufe tätigen – im Wert von fast 2.000 Euro. Laut Klage verstößt dieses System gegen das Irreführungsverbot und die Dark-Pattern-Bestimmungen des Digital Services Act der EU (DSA).
Ein weiterer Vorwurf der Klage betrifft die Zustimmung zur Datenverarbeitung durch Täuschung. Im Visier steht auch die Kontolöschung. Während man für die Eröffnung eines Temu-Kontos nur drei Klicks benötigt, braucht es für die Löschung sieben Schritte – und eine siebentägige Wartefrist. Auch das widerspricht laut Klage dem DSA.
Dass diese Klage erfolgreich ist, scheint einigermaßen wahrscheinlich. Denn Temu musste bereits drei Unterlassungserklärungen abgeben. Darin verpflichtete sich die Plattform zur Korrektur unzulässiger Geschäftsbedingungen, zur Nennung konkreter Händlerinformationen und zur Verbesserung der Erreichbarkeit.
Zudem läuft eine weitere Verbandsklage wegen fehlender Transparenz der Empfehlungsalgorithmen und mangelndem Schutz Minderjähriger.
„Temu lockt mit Glücksrädern und Scheinrabatten. Aber am Ende zahlen die Konsumenten drauf. Das lassen wir nicht durchgehen.“Ulrike Königsberger-LudwigKonsumentenschutz-Staatssekretärin, SPÖ
All diese rechtlichen Schritte sollen österreichische Konsumenten vor Manipulation schützen, heimischen Unternehmen einen fairen Wettbewerb ermöglichen und EU-Recht gegenüber globalen Anbietern durchsetzen.
Die für Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) stellt unmissverständlich klar: "Wer trickst, verliert. Das gilt auch für internationale Online-Ramschhändler wie Temu. Diese Klage ist mehr als ein juristischer Schritt. Sie ist ein Signal: Auch große Plattformen stehen nicht über dem Gesetz."
Temu verkaufe sich wie ein Spiel, sei aber knallhartes Geschäft. "Und das mit Methoden, die wir in Europa nicht akzeptieren. Deshalb klagen wir", so Königsberger-Ludwig weiter. Sie hat dabei sowohl die Interessen der Konsumenten als auch der heimischen Händler im Auge: "Unsere Konsumenten haben ein Recht auf klare Informationen, ehrliche Angebote und faire Bedingungen – online genauso wie im Geschäft um die Ecke." Während die Austro-Händler jeden Cent kalkulieren müssten, trickse Temu mit unlauteren Verkaufstricks. "Das ist unfairer Wettbewerb und gefährdet heimische Arbeitsplätze."