Rund zwei Wochen nach dem Start des Kopftuchverbots für Schülerinnen unter 14 Jahren zieht das Bildungsministerium eine erste Bilanz. Österreichweit sind derzeit etwa 80 Verstöße bekannt – mehr als die Hälfte davon wurde in Wien gemeldet.
Insgesamt zeigt sich das Ministerium mit der bisherigen Umsetzung zufrieden. Das Verbot werde größtenteils eingehalten. Auch aus den Bildungsdirektionen heißt es: "Die Umsetzung erfolgt großteils problemlos." Zu einer Anzeige kam es bisher in Niederösterreich.
Seit Beginn dieses Schuljahres dürfen Mädchen unter 14 Jahren auf dem Schulgelände laut Gesetz nicht "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt" tragen. Hält sich eine Schülerin nicht daran, soll zunächst die Klassenlehrkraft in einem vertraulichen Einzelgespräch mit ihr sprechen und sie auffordern, das Kopftuch abzunehmen.
Bleibt dieses Gespräch ohne Erfolg, muss "unverzüglich" die Schulleitung eingeschaltet werden. Diese informiert die Eltern über die gesetzliche Regelung und deren Ziel, Mädchen vor gesellschaftlichem oder religiösem Druck zu schützen.
Trägt die Schülerin danach weiterhin ein Kopftuch, wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Laut Ministerium gibt es bisher nur "einige Fälle", die diese Stufe erreicht haben, weil Gespräche zwischen Eltern und Schulleitung keine Einigung gebracht hatten.
Erst wenn auch das Gespräch mit der Bildungsdirektion erfolglos bleibt, kann es zu einer Anzeige kommen. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann bei weiteren Verstößen Geldstrafen von bis zu 800 Euro verhängen – auch mehrmals.
Die bisher meisten gemeldeten Verstöße gibt es in Wien. Die Bildungsdirektion verzeichnet dort 55 Fälle. In Niederösterreich wurden rund zehn Fälle bekannt. Dort kam es auch zur bisher einzigen Anzeige: Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen zeigte die Eltern eines betroffenen Mädchens an.
Aus der Steiermark werden sieben Fälle gemeldet, aus Salzburg fünf und aus dem Burgenland einer. In Tirol und Vorarlberg sind bislang keine Fälle bekannt. In Oberösterreich gibt es einige Schülerinnen, die weiterhin ein Kopftuch tragen. Ein konkretes Gesamtbild liegt dort allerdings noch nicht vor. Ähnlich ist die Situation in Kärnten.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) wertet die bisherige Entwicklung als Erfolg. Bereits vor dem Inkrafttreten seien Schulen, Eltern und Schülerinnen über die neuen Vorgaben informiert worden.
"Wir haben daher bereits sehr früh begonnen, Schulen, aber auch Erziehungsberechtigte und Schülerinnen über die neue Gesetzeslage zu informieren und die diesbezüglichen Regelungen zu erklären. Das macht sich jetzt bezahlt. Mir war es besonders wichtig, dass Pädagoginnen und Pädagogen sowie die Schulleitungen gut vorbereitet sind und wissen, wie sie vorgehen müssen, ohne dass die Beziehung mit den Schülerinnen unnötig darunter leidet."