Mega-Geldforderungen, Klagen

Aus für Strafen-Fallen – Politik mit großer Ankündigung

Qual für Autofahrer: Lenker, die auch nur kurz auf Privatgründen stehen, bekommen saftige Klagsdrohungen. Die Regierung will dem ein Ende bereiten.
Robert Cajic
21.07.2025, 10:14
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In Wien und vielen anderen Städten des Landes machen sich Besitzer privater Parkplätze mehrere gesetzliche Graubereiche zunutze, um ahnungslose Autofahrer der Besitzstörung zu bezichtigen. Wer vor diversen Privat-Grundstücken hielt oder diese gar befuhr, musste mit Konsequenzen rechnen. Wie die "Krone" nun berichtet, will die schwarz-rot-pinke Regierung dem ein Ende setzen.

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Gesetz soll Opfer entlasten

Das Prinzip der Klagsdrohungen wegen angeblicher Besitzstörung ist oft dasselbe: Pkw-Lenker, die vor Einfahrten privater Grundstücke halten oder diese gar betreten, erhalten innerhalb weniger Woche einen Anwaltsbrief.

Wer innerhalb einer kurzen Frist – meistens zehn Tage – nicht zahlt, dem droht eine Klage. Dabei erhielten sogar Autofahrer eine Klagsdrohung, die nicht einmal in der Nähe der betroffenen Plätze waren, wie ein kurioser "Heute"-Fall zeigt.

Um den dubiosen Machenschaften ein Ende zu setzen, plant die Regierung ein Gesetz, das die Parkplatzabzocke beenden und mögliche Opfer finanziell entlasten soll. Das Problem an den Besitzstörungsbriefen: Es ist gesetzlich nicht festgelegt, wie viel Geld als Entschädigung für eine vermeintliche Besitzstörung verlangt werden darf.

Im Gegensatz müsse ein Privatgrundbesitzer der Kraftfahrbehörde lediglich ein "berechtiges Interesse" an dem Schutz seines Grunds darlegen, um eine Lenkerauskunft zu erhalten.

Strafen-Fallen – das soll sich ändern

So sendeten Anwälte der Privatgrundbesitzer knallhart Briefe mit Geldforderungen von bis zu 495 Euro an Autofahrer. Laut einem Entwurf des Justizministeriums sollen Besitzstörungsklagen zwar nicht untersagt werden, aber: Der Anspruch auf Kostenersatz soll vollends entfallen. So könnten Gebühren für das Gericht sowie Anwaltskosten nicht mehr vom Kläger geltend gemacht werden.

Geklagte müssten dann im schlimmsten Fall 50 bis 70 Euro bezahlen, Privatgrundbesitzer hätten keine Chance mehr, Opfer mit hohen Geldsummen in kurzen Einzahlungsfristen unter Druck zu setzen. Der Entwurf wurde laut "Krone" mit Experten ausgearbeitet und soll noch zwischen den Regierungsparteien abgestimmt werden.

{title && {title} } rca, {title && {title} } Akt. 21.07.2025, 11:04, 21.07.2025, 10:14
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