Monatelang teilte ein 27-jähriger Steirer auf Facebook Berichte über den Mordfall rund um die verschwundene Johanna G. und die Festnahme eines Cobra-Polizisten. Nun sitzt der Mann selbst in Untersuchungshaft – wegen des Verdachts, eine 28-Jährige in Niederösterreich erschossen zu haben.
Wie die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Freitag mitteilte, wurde die Verhängung der U-Haft beantragt. Der Beschuldigte soll gestanden haben, eine 28-jährige Sekretärin in Kottingbrunn getötet zu haben. Laut seinem Verteidiger gilt eine persönliche Kränkung als Motiv. Der Mann soll mit dem Opfer eine Beziehung gehabt haben.
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Der 27-Jährige wurde nach seiner Festnahme in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Nach Angaben seines Anwalts Manfred Arbacher-Stöger soll der Steirer der Frau mit einer legal besessenen Pistole drei Mal in den Kopf geschossen haben. Der Beschuldigte ist Sportschütze.
Dass die 28-Jährige durch einen Kopfschuss starb, wurde laut Staatsanwaltschaft auch bei der vorläufigen Obduktion festgestellt. Die Eltern hatten die leblose Frau am 14. Mai in ihrer Wohnung entdeckt. Laut ersten Erkenntnissen dürfte die Tat rund um diesen Tag passiert sein. Weitere Details erwarten sich die Ermittler vom schriftlichen Obduktionsgutachten, das erst in einigen Wochen vorliegen soll.
Zu Beginn der Ermittlungen war laut Behörden sogar ein Sturz als mögliche Todesursache geprüft worden. Erst die gerichtsmedizinische Untersuchung brachte den Verdacht eines Gewaltverbrechens ans Licht. Verwendet worden sein soll Munition vom Kaliber .22, wie sie häufig im Schießsport oder bei der Jagd auf Niederwild eingesetzt wird.
Der Mann aus der Südoststeiermark soll gegenüber Ermittlern als verschlossen und introvertiert aufgetreten sein, berichtet die "Kleine Zeitung".
Auf seinem Facebook-Profil präsentierte er sich mit KI-generierten Bildern als erfolgreicher Jungunternehmer im Baugewerbe. Firmengebäude und Fahrzeuge sollen dabei jedoch aus dem Computer stammen.
Auch bearbeitete Fotos mit durchtrainiertem Körper postete der 27-Jährige. Kontakte zu echten Freunden seien auf seinem Profil allerdings kaum zu finden gewesen.
Für den Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.