Ein Walliser Hausarzt wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Er stellte einer Patientin die falsche Diagnose, was zu einer schweren Hirnblutung führte. Die Frau ist bis heute gesundheitlich eingeschränkt.
Eine Frau in ihren Dreißigern suchte 2017 wegen starker Kopf- und Nackenschmerzen einen Arzt in Sitten auf. Dieser verschrieb ihr Schmerzmittel. Weil diese nicht wirkten, ging sie drei Tage später notfallmäßig zum Hausarzt.
Sie hatte sich zuvor den Kopf an einer Tür gestoßen. Der Hausarzt vermutete, dass die Schmerzen daher rührten, wie der "Walliser Bote" berichtet.
Weil die Frau eine Phobie hatte, verzichtete der Beschuldigte auch auf ein MRT. Stattdessen ließ er ein CT machen. Der Radiologe fand dabei nichts Besorgniserregendes. Tatsächlich hatte die Frau eine Ruptur des Aneurysmas erlitten – ein Blutgefäß im Gehirn war geplatzt.
Einige Tage später erlitt sie eine zweite Ruptur, die stärker war als die erste. Sie bekam eine Hirnblutung und wurde mit dem Helikopter in ein Spital nach Genf geflogen. Seither hat sie schwere körperliche und geistige Beeinträchtigungen.
Das Bezirksgericht Siders verurteilte den Hausarzt zu einer 45-tägigen Bewährungsstrafe. Er zog das Urteil ans Kantonsgericht weiter. Dieses bestätigte die Verurteilung und erhöhte die Tagessätze von 55 auf 230 Franken (etwa 250 Euro). Außerdem muss der Arzt 185.000 Franken (rund 200.000 Euro) Schmerzensgeld an die Patientin und ihre Familie zahlen.
Hinzu kommt eine Geldstrafe von 1.500 Franken (circa 1.600 Euro). Laut dem Kantonsgericht hat er seine Sorgfaltspflicht verletzt. Sein Anwalt kündigte an, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Der Radiologe, der das vom Hausarzt beauftragte CT machte, wurde vom Kantonsgericht freigesprochen.