Mit gesenktem Blick und in tief sich zusammengesackt saß das ganz in schwarz gekleidete Mädchen am Mittwochmorgen in der Mitte des Gerichtssaals. Der korpulente Teenager mit dem kindlichen Gesicht hatte die blonden Zotteln ins Gesicht gekämmt, zitterte am ganzen Körper. Gleich zu Beginn musste sie sich die Tränen von den Wangen wischen. Doch das alles half ihr nichts.
Der 14-Jährigen mit ADHS und diagnostizierter Sozialphobie wurde vorgeworfen, ihre gleichaltrige Freundin mit motivierenden Chatnachrichten wie "You can do it" zur Horror-Tat am Friedhof Baumgarten motiviert zu haben. Dort tötete die Freundin im vergangenen Februar ein wehrloses Zufallsopfer "auf brutale Weise" mit einem Klappmesser, stach einer Pensionistin Dutzende Male in Hinterkopf und Oberkörper.
Am Morgen vor der Tat teilte die mittlerweile wegen Mordes Verurteilte der Freundin mit, dass sie "es" nun tun werde. Darauf antwortete die Angeklagte laut Anklage bestärkend: "Mache es wie Alexander" – und meinte damit den gemeinsam verehrten Massenmörder und Kannibalen aus Russland, Alexander Spessiwzew, der Dutzende Opfer umbrachte und Teile von ihnen verspeiste.
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Beim Prozess wegen Beitragstäterschaft brachte das Mädchen zuerst kein Wort hervor. Dann gab die 14-Jährige zögerlich zu, die besagten Nachrichten verfasst zu haben. Stockend führte sie aus: "Wir waren befreundet. Ich habe sie angehimmelt, weil sie sich viel tiefer selbst verletzten konnte, als ich es mich je getraut habe." Sie hätte ihre Freundin nur bestärkt, weil sie selbst Anerkennung suchte, sie habe nie gedacht, dass sie so etwas Schreckliches wirklich machen werde.
"Das waren Spaßnachrichten. Ich wollte nur, dass sie mich liebt", so die 14-Jährige.
Doch die Friedhofs-Killerin, die extra aus Asten (OÖ) angekarrt wurde, sagte unmissverständlich aus. "Sie hat mich motiviert, die Taten auszuführen". Auf die Frage, ob sie es getan hätte, wenn die Freundin auf ihre Nachrichten geantwortet hätte, sagte sie klar und deutlich. "Nein." – eindeutig der entscheidende Moment der Verhandlung. Das 14-jährige Mädchen wurde schließlich wegen Beitragstäterschaft zum Mord rechtskräftig zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt. Ein Jahr wurde unbedingt ausgesprochen.