Nur wenige Tage nach dem Tod seiner 39-jährigen Ehefrau soll der heute Verdächtige bei seinem damaligen Arbeitgeber völlig aufgelöst aufgetaucht sein. Zu diesem Zeitpunkt wussten seine Kollegen noch nichts von den schweren Vorwürfen, die später gegen den 51-Jährigen erhoben wurden.
"Nie, nie, nie hätten wir gedacht, dass er zu so etwas imstande sein könnte", heißt seitens des Unternehmens gegenüber der "Kronen Zeitung". Beim ehemaligen Arbeitgeber des Mannes herrscht angesichts der Vorwürfe Fassungslosigkeit.
Seit Oktober 2017 war der 51-Jährige bei dem Entsorgungsunternehmen beschäftigt. Als Lkw-Fahrer transportierte er Abfall und war vor allem im Osten Oberösterreichs unterwegs.
Im Arbeitsalltag soll er nie negativ aufgefallen sein. "Bei uns war er immer völlig unauffällig, hat seine Arbeit gemacht und war nie auch nur ansatzweise aggressiv", wird das Unternehmen in der "Krone" zitiert.
Am 25. Juni absolvierte er dort seinen letzten Arbeitstag. Für den darauffolgenden Freitag nahm er kurzfristig Urlaub. In dieser Nacht starb seine 39-jährige Ehefrau. Ein Notarzt konnte nur noch ihren Tod feststellen. Der 51-Jährige steht unter Verdacht, seine Frau zu Tode missbraucht zu haben.
Am darauffolgenden Montag soll der Mann wieder in der Firma erschienen sein. Seine Kollegen erlebten ihn dabei nach eigenen Angaben als völlig aufgelöst.
"Er hat uns mit tränenerstickter Stimme erzählt, dass seine geliebte Ehefrau gestorben ist. Wir waren schockiert und haben aus Pietätsgründen nicht nachgefragt, was genau passiert ist", erinnern sich Kollegen in der "Krone".
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Anschließend bat der 51-Jährige um einen längeren Urlaub. Dieser wurde ihm gewährt.
Als das Unternehmen im Juli versuchte, den Mitarbeiter telefonisch zu erreichen, gelang das nicht. Seit 2. Juli befand sich der Verdächtige in Untersuchungshaft.
Schließlich meldete sich laut "Krone" sein Schwager bei der Firma und berichtete von der Festnahme sowie den Ermittlungen wegen des Todes der 39-Jährigen.
Am 17. Juli wurde der 51-Jährige laut den vorliegenden Informationen entlassen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.