Schaurige neue Entwicklungen im Fall Stefanie P. (31): Der mordverdächtige Ex-Freund hatte die 31-jährige Influencerin am Abend vor der schrecklichen Tat offenbar in einem Club am Opernring gesehen. Die endgültige Trennung des jahrelangen On-Off-Paares lag erst wenige Tage zurück. Dennoch bestreitet Patrick M. der 31-Jährigen nach dem Fortgehen am Sonntagmorgen um 7 Uhr aufgelauert zu haben. Da sowohl Nachbarn als auch das Opfer selbst von einer dunklen Gestalt im Stiegenhaus berichteten, sucht die Polizei nun nach einem mysteriösen Mann – wir berichteten.
Laut dem Tatverdächtigen habe ihm die Ex freiwillig die Wohnungstüre geöffnet. Dann sei alles ganz schnell gegangen. Das vorläufige Obduktionsergebnis stellte laut Staatsanwaltschaft Graz Tod durch Erwürgen fest, dokumentiert aber auch blaue Flecken an Kopf und Gesicht des Opfers sowie einen Stich am Hals, der aber nicht tödlich war. Auch ein Messer könnte im Spiel gewesen sein, wurde allerdings noch nicht gefunden.
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Fest steht indes: Der brutale Ex-Freund versteckte die Tote nach der Tat in einem Koffer, den er vor Ort in der Wohnung fand. Das große und teure türkise Gepäckstück, das er wählte, gehörte Stefanie, hatte sie wohl auf vielen Dienstreisen für glamouröse Make-Up-Aufträge begleitet. Alles sei "ganz leicht gegangen", so der Verdächtige. Fotos seines ersten Grenzübertritts am Sonntagvormittag zeigen ihn, wie er den Sitz seines roten Golfs neben sich umgelegt hat, um Platz für die Leiche im Koffer zu schaffen. So chauffierte seine tote Ex zuerst zum Haus der Großmutter in Trniče.
Wie "Heute" herausfand, soll Patrick M. Stefanie P. nach einigen Stunden zurückgekehrt sein, um die Tote wieder auszugraben und an einen anderen Ort zu bringen. "Er befand sich wohl in einem Ausnahmezustand, agierte völlig kopflos", vermutet seine Anwältin Astrid Wagner.
Er habe mit sich gehadert und gerungen, heißt es. Nach seiner Festnahme in Slowenien verriet er der Grazer Kripo nach stundenlangem Verhör schließlich den endgültigen Ablageort der Leiche in Majsperk. Dem Mordverdächtigen droht lebenslange Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.