Der Fall rund um eine getötete Fitness-Influencerin in der Steiermark erschüttert weiter ganz Österreich. Ein 30-jähriger Polizist aus der Südoststeiermark steht im Verdacht, die 34-Jährige Johanna G. getötet und ihre Leiche in einem Wald verscharrt zu haben.
Die Frau, mit der er ein Verhältnis hatte, war schwanger. Ein mögliches Motiv liegt genau darin. Der Verdächtige hat bisher nur ein Teilgeständnis abgelegt, die Ermittlungen laufen weiter. Jetzt sorgen laut "Kleine Zeitung" neue Details für zusätzliche Brisanz.
In einer parlamentarischen Anfrage wollte die Grünen-Abgeordnete Meri Disoski wissen, ob es im Polizeidienstrecht womöglich Lücken gibt und wie es um den Hintergrund des Beamten steht.
Klar ist: Der Elite-Polizist wurde vorläufig suspendiert, ein Disziplinarverfahren ist derzeit ausgesetzt. Das ist bei laufenden strafrechtlichen Ermittlungen üblich. Hinweise auf auffälliges Verhalten vor der Tat gibt es laut Innenministerium nicht.
"Während seiner Zuteilung zur Direktion Spezialeinheiten/Einsatzkommando Cobra (EKO Cobra/DSE) gab es keine Verhaltensauffälligkeiten", heißt es im Bericht der Tageszeitung. Auch intern galt der 30-Jährige als verlässlich.
Brisant wird es bei den sichergestellten Waffen: Ermittler fanden nämlich eine Glock 17, die bereits 2019 als gestohlen gemeldet worden war, bei dem Verdächtigen. Zudem soll er im Zuge seiner Ausbildung eine täuschend echte Trainingswaffe mitgenommen haben, berichtet die "Kleine Zeitung".
Bist du von Gewalt betroffen? Hier findest du Hilfe
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20
Polizei-Notruf: 133
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Besonders heikel: Auch seine eigene Dienstwaffe wurde laut Bericht an seinem Wohnsitz entdeckt. Diese hätte er laut Vorschriften gar nicht dort aufbewahren dürfen. Das bestätigt Innenminister Gerald Karner in der Anfrage.
Weitere Details zu möglichen Waffenverlusten im Innenministerium in den vergangenen Jahren bleiben offen. Hier verweist der Minister auf die Fragestellung der Anfrage.
Für den 30-jährigen Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.