Teilpension beschlossen

Länger arbeiten fix – das kommt jetzt auf alle zu

Am Donnerstag wurde auch die neue "Teilpension" im Nationalrat beschlossen. Mit ihr hofft die Regierung, Menschen länger im Arbeitsleben zu halten.
Heute Politik
10.07.2025, 15:01
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Vor den 75-tägigen Parlamentsferien peitscht die Regierung noch einen Gesetzes-Marathon durch den Nationalrat. Mit dabei ist neben der umstrittenen Messenger-Überwachung auch eine kleine Pensionsreform. Letztere wurde Donnerstagnachmittag beschlossen. Herrn und Frau Österreicher sollen dadurch noch länger in der Arbeitswelt gehalten werden.

Kernpunkt ist die Einführung der Teilpension, die parallel zum Gehalt ausgezahlt werden soll, wenn ältere Beschäftigte Teilzeit weiterarbeiten, statt frühzeitig in Pension zu gehen. Wie hoch diese Teilpension ausfällt, hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Gesetzliche Abschläge sind zu berücksichtigen.

Der restliche Pensionsanspruch wird dann beim endgültigen Pensionsantritt berechnet, wobei auch hierfür die allgemeinen Abschlags- und Zuschlagsregeln gelten. Das heißt, wer über das 65. Lebensjahr hinaus weiterarbeitet, wird für diesen Pensionsteil später Zuschläge erhalten. Ermöglicht werden soll die Inanspruchnahme der Teilpension ab Anfang 2026.

HEUTE, APA/picturedesk.com

Weitere Einschränkungen

Gleichzeitig mit der Einführung der Teilpension kommen Einschränkungen bei der Altersteilzeit. So wird das Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich älteren Beschäftigten künftig nur noch für maximal drei Jahre (bisher fünf) zustehen und ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf eine Teilpension hat, grundsätzlich gestrichen.

HEUTE, APA/picturedesk.com

Das bedeutet, dass Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension ab 2029 frühestens mit 60, andere Beschäftigte frühestens mit 62 in eine staatlich geförderte Altersteilzeit gehen werden können. Die Verkürzung von fünf auf drei Jahre erfolgt dabei schrittweise, ebenso werden die für den Zugang zur Altersteilzeit erforderlichen Beschäftigungsjahre in Etappen hinaufgesetzt.

Neu ist auch ein Verbot von bezahlten Nebenbeschäftigung während der Altersteilzeit. Der staatliche Lohnausgleich für neue Altersteilzeitvereinbarungen wird aus budgetären Gründen in den Jahren 2026 bis 2028 vorübergehend von 90 auf 80 Prozent reduziert.

Mit einem "Nachhaltigkeitsmechanismus" will die Regierung darüber hinaus sicherstellen, dass die Pensionsausgaben nicht aus dem Ruder laufen. Sollte der im ASVG verankerte Budgetpfad überschritten werden, wird die Regierung zu Einschnitten im Pensionssystem verpflichtet.

Für Arbeitslose, die an AMS-Schulungsmaßnahmen teilnehmen und diese (vorübergehend) unterbrechen müssen, sieht das Gesetzespaket Erleichterungen bei den Meldepflichten vor. Außerdem wird in Reaktion auf ein OGH-Urteil klargestellt, dass ergänzende Leistungen zur Ausgleichszulage und zum Pensionsbonus nur dann gebühren, wenn sich der Partner bzw. die Partnerin oder betroffene Kinder rechtmäßig in Österreich aufhalten. Ein ergänzender Gesetzesantrag stellt das auch für den GSVG- und den BSVG-Bereich sicher.

FPÖ: "Massive Verschlechterung"

Das Gesetzespaket erhielt bereits im Sozialausschuss unterschiedliche Mehrheiten. So stimmten neben den Koalitionsparteien auch die Grünen der Einführung der Teilpension zu. Für den Nachhaltigkeitsmechanismus und die neuen Altersteilzeit-Bestimmungen konnten ÖVP, SPÖ und NEOS hingegen keine der beiden Oppositionsparteien gewinnen.

Die FPÖ ortet insgesamt "massive Verschlechterungen" im Pensionssystem und zeigte sich darüber enttäuscht, dass die abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, die sogenannte "Hacklerregelung", nicht wieder eingeführt wird. "Wer 45 Jahre oder länger gearbeitet hat, sieht von Wertschätzung oder Unterstützung nichts", so Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ)

Miterledigt mit dem Gesetzesbeschluss wird auch ein Antrag der Grünen zur Bildungskarenz: Laut SPÖ wurde der Forderung nach einer Härtefallregelung für Personen, die ihre Bildungskarenz unterbrechen mussten, bereits Rechnung getragen.

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