Diese Verschärfungen kommen

Enthüllt – wofür wir nun doch länger arbeiten müssen

Die Regierung erschwert den Zugang zur Altersteilzeit noch mehr als bisher geplant. So soll auch ein Beitrag zur Budgetsanierung geleistet werden.
Newsdesk Heute
03.07.2025, 14:17
Loading...
Angemeldet als Hier findest du deine letzten Kommentare
Alle Kommentare
Meine Kommentare
Sortieren nach:

Kommentare neu laden
Nach oben

Es war ein kleiner Abänderungsantrag der Regierungsparteien im Sozialausschuss des Nationalrats, der aber große Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer hat. Konkret geht es um die Altersteilzeit, die ja durch die "Teilpension" großteils ersetzt werden soll.

Frühestens mit 60 in die Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgeld als Lohnausgleich wird Beschäftigten künftig nur noch für maximal drei Jahre zustehen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem jemand Anspruch auf die neu geschaffene Teilpension (siehe unten) hat, wird es – mit gewissen Ausnahmen für Langzeitversicherte – grundsätzlich gestrichen. Das heißt: Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension können frühestens mit 60 Jahren, andere Beschäftigte frühestens mit 62 Jahren in diese staatlich geförderte Altersteilzeit gehen. Es gilt aber eine Übergangsfrist: Bei Antritt der Altersteilzeit 2026 sind es viereinhalb Jahre, 2027 vier und 2028 dann dreieinhalb Jahre.

Mehr Beschäftigungsjahre für Altersteilzeit notwendig

Zudem sind künftig für den Zugang zur Altersteilzeit nach einer schrittweisen Erhöhung künftig 17 Beschäftigungsjahre in den letzten 25 Jahren nötig. Ursprünglich waren "nur" 15 Jahre vorgesehen gewesen. Und noch eine weitere Verschärfung hat sich die Regierung ausgedacht: Der Lohnausgleich, den der Staat in der Altersteilzeit leistet, wird von 90 auf 80 Prozent reduziert – und zwar "vorübergehend in den Jahren 2026 bis 2028". Letzteres soll aber nur für neue Altersteilzeit-Vereinbarungen gelten, hat die Regierung in den Erläuterungen zum Antrag festgelegt.

Maßnahmen sollen halbe Milliarde Euro bringen

Mit der Reduktion des staatlichen Lohnausgleichs will die Regierung einen Beitrag zur Sanierung der maroden Staatskassen leisten. Insgesamt sollen die Verschärfungen rund 500 Millionen Euro an Einsparungen bis 2030 bringen.

Kritik der Opposition

Kritik am Gesetzespaket übten wenig überraschend FPÖ und Grüne. Die Freiheitlichen kritisieren generell die Verschlechterungen im Pensionssystem und die Nicht-Wiedereinführung der "Hacklerregelung", also der abschlagsfreien Frühpension bei 45 Arbeitsjahren.

Die Grünen wiederum stört bei der Altersteilzeit-Regelung die Verkürzung auf drei Jahre auch für jene Personen, die die neue "Teilpension" nicht in Anspruch nehmen können.

"Teilpension" kommt

Apropos "Teilpension": Deren Einführung wurde im Sozialausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen fixiert. Das heißt: Ab kommendem Jahr können ältere Beschäftigte Teilzeit arbeiten und parallel dazu einen Teil ihrer Pension beziehen. Voraussetzungen: Sie müssen bereits pensionsberechtigt sein, also beispielsweise eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension in Anspruch nehmen können. Zudem müssen sie ihre Arbeit in einem Ausmaß zwischen 25 Prozent und 75 Prozent reduzieren.

Regierung will Pensionsantrittsalter anheben

Mit der Teilpension sollen das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote angehoben werden sowie die langfristige Stabilität und Finanzierbarkeit des Pensionssystems sichergestellt werden.

Die konkrete Höhe der Teilpension hängt vom Ausmaß der Arbeitszeitreduktion ab. Heißt: Bei einer Reduktion zwischen 25 Prozent und 40 Prozent wird ein Viertel der laut Pensionskonto zustehenden Pension ausgezahlt. Bei einer Reduktion zwischen 41 Prozent und 60 Prozent werden es 50 Prozent sein. Ab einer Arbeitszeitreduktion von 61 Prozent erhält man künftig 75 Prozent der Pension laut Pensionskonto. Allfällige Abschläge für einen vorzeitigen Pensionsantritt sind dabei zu berücksichtigen.

Bei zu viel Arbeit droht Streichung der Teilpension

Sollte jemand in mehr als drei Monaten pro Jahr seine reduzierte Arbeitszeit um mehr als zehn Prozent überschreiten oder eine zusätzliche Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze aufnehmen, wird die Teilpension für den entsprechenden Zeitraum gestrichen. Der Bezug von Krankengeld soll laut Gesetzesentwurf hingegen nicht zum Ruhen der Teilpension führen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 03.07.2025, 16:02, 03.07.2025, 14:17
Jetzt E-Paper lesen