Österreich gleicht bei der Sozialhilfe derzeit einem Fleckerlteppich. Zwar gibt es seit 2019 ein Grundsatzgesetz des Bundes, die konkrete Ausgestaltung liegt aber bei den Ländern. Genau das sorgte in der Vergangenheit für teils wilde politische Auseinandersetzungen – etwa, weil die Hauptstadt Wien großzügige Mindestsicherung von bis zu 9.000 Euro netto ausbezahlt hat.
Wie von "Heute" vorab berichtet, hat Sozialministerin Korinna Schumann (60, SPÖ) ihren Koalitionspartnern einen Entwurf für eine bundesweit einheitliche Neuregelung der Sozialhilfe übermittelt. Was sie plant, hat sie am Montag konkretisiert. Koalitionsintern abgestimmt ist dieser Vorschlag noch nicht. "Wir prüfen", heißt es aus dem Ministerium von Integrationsministerin Claudia Bauer (31, VP). Die ersten Details:
Ein Kernpunkt: Bei Erwachsenen sollen die Leistungen stärker vereinheitlicht werden. Vorgesehen sind Fixsätze in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Einheitlichere Regeln soll es zudem beim Schonvermögen, bei zusätzlichen Bedarfen und bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit geben. Der 13. und 14. Bezug soll weiterhin nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Schumanns Grundsatz: Wer arbeiten kann, soll möglichst rasch wieder einen Job finden. Arbeitsfähige Sozialhilfebezieher sollen deshalb stärker ans AMS angebunden werden. "Wer arbeiten kann, soll durch Arbeit aus der Armut herauskommen können", erklärt die Ministerin in einem "Heute" vorliegenden Papier.
Brisant ist das geplante Modell für arbeitsfähige Sozialgeld-Bezieher. Die volle Leistung soll schrittweise nur über eine neue Integrationsbeihilfe (IBH) erreicht werden können.
Den ersten Zuschlag gibt es etwa für Pflichtschulabschluss beziehungsweise den Nachweis von Deutscherwerb und Wertevermittlung. Der zweite soll nach bereits 13 Wochen vollversicherungspflichtiger Beschäftigung oder bei Teilnahme an einer AMS-Maßnahme greifen. Ausgenommen von dieser neuen Regelung sind Menschen mit Behinderungen, Kinder, Menschen, die vom Einsatz der Arbeitskraft ausgenommen sind (etwa wegen Betreuungspflichten oder weil sie das Regelpensionsalter erreicht haben).
Bei Verletzungen der Integrations- oder Arbeitspflichten sind Konsequenzen vorgesehen. Bei besonders schweren Verstößen sollen die Länder sogar Verwaltungsstrafen verhängen können. Das ist insbesondere eine langjährige ÖVP-Forderung.
Auch bei Kindern steht eine große Umstellung bevor. Wie von "Heute" vorab berichtet, sollen bundesweite Mindestsätze statt Höchstsätze kommen. Der Kinderrichtsatz wird dabei zweigeteilt: Ein Teil wird weiter als Geldleistung ausbezahlt, ein weiterer Mindestbetrag (jährlich 300 Euro) soll als Sachleistung über eine eigene App abgewickelt werden.
Damit bleiben den Ländern allerdings Spielräume. Das Konzept hält ausdrücklich fest, dass diese bei Kindern – ebenso wie beim Wohnen – weiterhin eigene Gestaltungsmöglichkeiten haben sollen. Dies wird als "Lex Hacker" gedeutet, da Wien stets besonders großzügig mit der Mindestsicherung umgegangen ist.
Daneben kommt die bereits von "Heute" enthüllte "Teilhabekarte". Sie ist nicht mit der Sachleistung innerhalb der Sozialhilfe zu verwechseln: Profitieren sollen Kinder aus Familien, deren Einkommen über der Sozialhilfegrenze liegt, aber trotzdem gering ist.
Damit sollen etwa Schul-, Sport- und Hygieneartikel, Lernunterstützung, Ferien- und Freizeitaktivitäten oder Vereinsangebote bezahlt werden können. Dafür sieht Schumanns Modell ab 2027 Kosten von 60 Millionen Euro jährlich vor.
Zusätzlich will Schumann den Kindermehrbetrag erhöhen. Familien, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens den Familienbonus nicht oder nicht vollständig ausschöpfen können, sollen künftig 1.000 statt 700 Euro bekommen. Gleichzeitig soll die derzeit laut Konzept nur rund 50-prozentige Inanspruchnahme erhöht werden.
Gegenwind gibt es jedenfalls bereits aus den Bundesländern. Wie berichtet, lehnen FPÖ-Vertreter in Wien, Niederösterreich und der Steiermark insbesondere die geplanten Mindestsätze für Kinder ab. NÖ-Landesrat Martin Antauer kündigte Widerstand an und fordert, bundesweit dürfe "kein Cent mehr als in Niederösterreich" bezahlt werden. Auch aus der Steiermark kam die Ansage, keine Mehrkosten akzeptieren zu wollen.
Wiens FPÖ-Klubobmann Maximilian Krauss vermisst Höchstsätze: "Wer österreichweit einheitliche Sozialhilfe verspricht, darf den Ländern nicht gleichzeitig die Hintertür für deutlich höhere Leistungen offenlassen. Mindestbeträge ohne klare Obergrenzen lösen das Wiener Problem nicht. Nein, sie verschärfen es geradezu!"